Montag, 21. Dezember 2015

de_TMJPTheStoryBehind






Ein Unternehmen mit zwei Gesichtern!
Einerseits bedient sich das Unternehmen der Ressourcen der Open Source Community. Auf der anderen Seite bezichtigt das Unternehmen die Open Source Community der angeblicher Urheberrechtsverletzungen, obwohl fragliche Techniken in der Informationsverarbeitung bereits seit Beginn ihres Bestehens als gängige Mechanismen zur Mustererkennung in Datenströmen angewandt wurden.
Während des Angestelltenverhältnisses des Verfassers der Website bei Trend Micro Deutschland war es bei dieser gängige Praxis, Quellcode aus der Open Source Community hinzuzuziehen, um eigene Softwareprodukte auf vergleichbare Funktionalität zu überprüfen und bei diesen erforderlichenfalls Erweiterungen und



Optimierungen vorzunehmen.
Trend Micro befand sich seinerzeit noch in einem weitgehend unstrukturierten Zustand eines Start-up Unternehmens indem wohldefinierten Prozesse allerseits missachtet wurden bzw. nicht etabliert waren. Vom Verfasser dieser Website wurden bei Trend Micro erstmals Standards eingeführt, um überhaupt dem Sicherheitsanspruch gerecht zu werden, den Trend Micro nach außen darzustellen bemüht war. So wurden von Trend Micro Mitarbeitern seinerzeit Mechanismen angewandt und an Kunden ausgeliefert, deren Vulnerabilität in der Unix und Linux-Fachwelt bereits jahrelang thematisiert und vielfach kommentiert wurden, von Trend Micro aber dennoch geflissentlich missachtet wurden.
Während des Beschäftigungsverhältnisses des Verfassers bei Trend Micro begab es sich, dass Trend Micro den Sicherheitsanspruch, den es nach außen zu vertreten vorgab, bei internen Systemen des Unternehmens mehr als vernachlässigte. Auf eigenen Systemen wurden weder Verfahren zur Sicherung der eigenen






Daten noch System-Absicherung durch Redundanzen berücksichtigt.
So geschah es eines Tages, dass Trend Micro nach einem Verlust eines kompletten Quellbaums, ihre eigenen Produkt-Ressourcen auf mühsame Weise durch Reverse-Engineering rekonstruieren musste. Der Verlust des Quellbaums der eigenen Softwareprodukte führte dazu, dass über Jahre Manpower-Ressourcen zur Rekonstruktion der eigenen
Softwaresysteme gebunden waren und deshalb für andere Bereiche, wie Threat-pattern Investigation, Threat-pattern Analysis und Funktionserweiterungen nicht zur Verfügung standen. Eine Betrachtung von Trend Micro's Threat-pattern aus jener Zeit wird möglicherweise eher generische Muster eines Zufallsgenerators, als durch fundierte Bedrohungsanalysen gewonnene Identifikationsmuster erkennbar werden lassen. Zu dem Desaster-Szenario des verlorenen Quellbaums kam ein im asiatischen Kulturraum verbreitet, unterentwickeltes Bewusstsein gegenüber Aspekten der Software-Sicherheit, Software-Stabilität und nachhaltiger Problembeseitigung hinzu. Erkannte Qualitätsmängel der Software wurden häufig nicht nachhaltig analysiert und behoben, sondern mittels Behelfskonstrukte vorübergehen unkenntlich gemacht. Dies führte demzufolge häufig zu immer wiederkehrenden, gleichen oder ähnlichen Problemszenarien bei Kunden, was wiederum einen vielfachen Aufwand für Analysen und Behebung diese Problemfälle verursachte.
Nachdem auch in der virtualisierten Testumgebung der Trend Micro Niederlassung Deutschland jegliche Aspekte einer System-Wiederherstellung missachtet wurden, sah sich der Verfasser dieser Website aufgrund der desaströsen Erfahrungen des Quellbaum-Verlustes und gehäufter lokaler Systemausfälle veranlasst, in seiner Freizeit für die virtualisierte Testumgebung eine voll-automatisierte Backup und Recovery-Solution zu realisieren. Er hatte diese Entwicklung in seiner Freizeit vorangetrieben, weil laut Auskunft des damaligen Team-Leiters kein Budget und keine Manpower-Ressourcen zur Verfügung standen, um eine Lösung innerhalb normaler Arbeitszeiten zu ermöglichen. Somit verzichtete der Verfasser über Jahre auf jeglichen Urlaub und jegliches freies Wochenende, um für Trend Micro den Fortbestand ihrer geschäftliche Perspektive sicher zu stellen. Der Verfasser hatte dieses Engagement nicht aus purer Entwicklerleidenschaft geleistet, sondern im Bewusstsein, dass Systemausfälle niemals einem Management, sondern immer den Auszuführenden als Unzulänglichkeit angelastet werden würde, sowie vor dem Hintergrund der desaströsen Erfahrungen nach den erwähnten Systemausfällen.
Durch Unterdimensionierung des Support-Teams fielen bereits während normaler Arbeitszeiten nicht unerhebliche Überstunden an. Zusammen mit der Projektrealisierung in seiner Freizeit summierte sich die Arbeitszeitbelastung des Verfassers auf rund 500 Monatsstunden. Dies entsprach somit dem durchschnittlichen Arbeitspensum von annähernd drei Mitarbeitern, die vom Verfasser im Alleingang für Trend Micro ohne adäquate Entlohnung oder angemessener sonstigen Kompensationen geleistet wurde.
Die Backup und Recovery-Solution wurde schließlich auf einem VMware-Cluster mit mehreren hundert virtualisierten Host-Systemen mit unterschiedlichsten System-Plattformen über Jahre erfolgreich eingesetzt und hatte somit Trend Micro nicht nur ein nicht unerhebliches Investitionsbudget erspart, sondern auch viele Male ihre Handlungsfähigkeit durch verhinderte Systemausfälle sicher gestellt. Die Backup und Recovery-Solution war in der Lage voll-automatisiert alle Anforderung von Arbeitsplatzumgebungen über virtualisierte Infrastrukturen bis hinauf zu großen Server-Infrastrukturen mit verteilten, gekapselten und getrenntem Netzsegmenten unter Berücksichtigung von Interims- und Ziel-Depots sowie Snapshot-Sicherungen, inkrementelle und Vollsicherungen im Online und Offline-Modus abzudecken. Die Backup und Recovery-Solution des Verfassers wurde bereits in der Zeit seiner Beschäftigung bei Trend Micro über Jahre ohne jegliche menschliche Intervention eingesetzt und hatte somit unzweifelhaft den Nachweis ihrer Zuverlässigkeit bewiesen.
Details zur Funktionsweise und zum Funktionsumfang der Backup und Recovery-Solution kann den folgenden Dokumentationen entnommen werden:



AllProjects.pdf (Januar 2006 bis Juli 2009)


AllProjectsEng.pdf (Januar 2006 bis Juli 2009)






Kampf gegen Mobbing und Schikane!
Das Bemühen der Verfassers das Unternehmen auf einen Stand zu bringen, welches mit seiner Außendarstellung eines Sicherheitsunternehmens in Einklang gebracht werden kann, wurde von Kollegen der deutschen Niederlassung regelrecht hintertrieben.



Man sah wohl im Engagement des Verfassers eine Gefahr für eigene komfortable Rahmenbedingungen, die es erlaubten fehlende Kompetenz und fehlende Leistungsbereitschaft hinter formal bemäntelten Zuständigkeiten zu verstecken. Die anfängliche Unterstützung seines Engagements durch die Team-Leitung wandelte sich im Laufe der Zeit zur Denunziation, Verunglimpfung und unverhohlenem Diskreditieren des Verfassers. Die Schikanen waren zweifellos auf Mechanismen eines Korpsgeist in einem Beziehungsgeflecht alter Seilschaften begründet und gipfelten in der Verbreitung von Unwahrheiten und sogar tätlichen Angriffen gegen den Verfasser. Offensichtlich vertraten die Verantwortlichen, inklusive des Team-Leiters, eine Auffassung, wonach dies Opfer ihres Handelns einfach widerspruchslos hinzunehmen hätten. Dies zeigt somit zweifellos jene Parallelen zu Schilderungen von Überlebenden des Unrechtssystems, wo Menschen mit schlimmsten Konsequenzen zu Rechnen hatten, sofern sie auch nur wagten, sich gegen Ungerechtigkeit aufzulehnen. Wir müssen uns der monströsen Dimension solcher Erwartungshaltung aus Zeitzeugenschilderungen des Unrechtssystems erinnern, wo Menschen die sich den Anordnungen ihrer Peiniger widersetzten, kurzerhand bei lebendigem Leibe in Verbrennungsöfen verfrachtet wurden und hierdurch ein qualvolles Martyrium erleiden mussten. Die Verantwortungswahrnehmung gegenüber unserer Historie sollte eigentlich, aufgrund analoger Entstehungsmechanismen unserer unheilvollen Geschichte, bei jedem innere Alarmglocken erschrillen lassen und ihn zur unverzüglichen Beendigung derartiger Handlungsmuster veranlassen.
Stattdessen müssen wir bei den Beteiligten jenes, von Historikern vielfach thematisierte unreflektierte Handeln erkennen, welches in der historischen Vorlage in die unausweichlichen Katastrophe führte. Wir müssen somit den Protagonisten eines solchen Handelns wieder jene fehlende ethische, moralische und sittliche Reife attestieren, die Geschichtsforscher und Philosophen zur Feststellung und



konsequenten Forderung veranlasst hatte, nie wieder Menschen Macht zu übertragen, deren charakterliche und intellektuelle Befähigung nicht den Anforderungen eines ihnen übertragenen Amtes, einer ihnen übertragenen Aufgabe oder einer ihnen übertragenen Funktion gewachsen ist.
Die Analogie zur geschichtlichen Vorlage ging soweit, dem Verfasser als Opfer der Geschehnisse sogar ein Stillschweigen über ihm widerfahrenes Leid abzuverlangen. Aus analogen historischen Geschehnissen erkannte einst die Weltwertegemeinschaft eine Endwürdigung von Opfern, indem diese durch derartige Stillschweige-Dekrete ihrer Identität beraubt und dadurch entmenschlicht würden. Ableitend aus dieser Erkenntnis hat die Weltwertegemeinschaft einst die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und insbesondere das Menschenrecht der freien Meinungsäußerung proklamiert, um es nie wieder zu ermöglichen, Fehlentwicklungen einer Kenntnisnahme der Weltöffentlichkeit zu entziehen. Mit der Proklamation der Menschenrechte hat die Weltwertegemeinschaft jeglichem Bestreben zur Verhinderung einer Kenntnisnahme derartiger Geschehnisse durch die Weltöffentlichkeit, jedwede Rechtfertigung entzogen.

Missbräuchliche Nutzung der geistigen Leistung des Verfassers!
Die dargestellten Mobbing-Aktivitäten durch Mitarbeiter von Trend Micro Deutschland führten schließlich für den Verfasser dieser Website zum Verlust seines Arbeitsplatz sowie dem Verlust seiner privaten Krankenversicherung und privaten Pensions-Absicherung. Damit wurde der Verfasser der Website durch Mitarbeiter von Trend Micro Deutschland systematisch in eine Perspektive der Altersarmut getrieben. Die Absicht dahinter schien wohl darin zu liegen, den Verfasser in Lebensumstände zu treiben, um eine unentgeltliche Verwertung seiner für Trend Micro entwickelten jedoch nie abgegoltenen Backup und Recovery-Solution sicher zu stellen. Der Geschäftsführer von Trend Micro Deutschland Günther Untucht schien, als gescheiterter Rechtsanwalt auf die willfährige Gehilfenschaft des deutschen Rechtssystem zu bauen, welches sich in der deutschen Rechtsgeschichte bereits wiederholt gegenüber dem Leid von Opfer verschlossen gezeigt hatte. Als Beispiele für eine, im deutschen Rechtssystem tief verwurzelte, Praxis der Gehilfenschaft zu Gunsten von Tätergruppen, seien Entschädigungsverfahren von Zwangsarbeitern und Opfern gegen Unternehmen und Institutionen aus der Zeit des Unrechtssystems sowie Entschädigungsverfahren von Contergan-Opfern gegen die Verursacher ihres Schicksals erinnert. In all diesen Fällen wurde vom deutschen Rechtssystem das Verschulden von Tätern verharmlost, bagatellisiert und klein geredet und damit die grundgesetzliche Verpflichtung des Schutz des Individuums als höchstes zu schützendes Rechtsgut ostentativ missachtet.
Nachdem während der Beschäftigungszeit der Verfassers bei Trend Micro bei dieser keinerlei Berührungen mit Cloud-Technologien bestanden und eine Vermarktung entsprechender Lösungen erst unmittelbar nach seiner Entlassung begann, sowie aufgrund der auffälligen Übereinstimmung diverser Funktionen ihrer Cloud- und SafeSync-Lösung mit Features der Backup und Recovery-Solution des Verfassers, hatte dieser keinerlei Zweifel, dass die von Trend Micro vermarkteten Lösungen auf Grundlage seiner Backup und Recovery-Solution realisiert bzw. von dieser abgeleitet wurden.
Der Verfasser dieser Website hatte Trend Micro seinen diesbezüglichen Verdacht mitgeteilt und um Klärung des Sachverhaltes gebeten sowie diese von seiner Absicht einer öffentlichen Dokumentation der Causa unterrichtet. Wohl wissentlich, dass der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte der Unterbindung von Dokumentationen zur Offenlegung von Missständen durch Einstweilige Verfügungen jegliche Rechtfertigung abgesprochen hatte, beauftragte Trend Micro Deutschland dennoch Anwälte, die versuchten die Dokumentation des Verfasser mit rechtswidrigen Einstweiligen Verfügungen zu unterbinden.
Die von Trend Micro beauftragten Anwälte schreckten dabei auch nicht vor Methoden zurück, die einst vor dem Nürnberger Kriegsverbrechertribunal als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft und damit jegliche Rechtfertigung entzogen wurde. Analog zur Praxis des Unrechtssystem, wo unerwünschte Menschengruppen durch Verunglimpfungen, Diffamierungen und Hetzkampagnen eingeschüchtert wurden, um sie zum Verzicht ihrer Rechte zu nötigen, hatten Trend Micro's Anwälte versucht durch Falschbehauptungen und Übersteigerung der Darlegungen des Verfassers ins Monströse dessen Glaubwürdigkeit zu beschädigen. Es muss herausgestellt werden, dass im Unrechtssystem der Protagonist solcher Hetzkampagnen Julius Streicher, nach Auffassung der Kriegsverbrechertribunals eine Absicht verfolgte, betroffene Personengruppen in den Freitod zu treiben oder einer Gefahr des Liquidieren durch Dritte auszusetzen. Einer solchen Praxis kann demzufolge in einem Rechtsstaat keinerlei Rechtfertigung widerfahren. Wenn Mechanismen in Betracht gezogen werden, welche sich normalerweise außerhalb einer rechtsstaatlichen Vorstellung bewegen, dann kann nur ein Bewusstsein eines verwerflichen Gebaren als finale Motivation angenommen werden.


Über nebenstehenden Link sind weitere Dokumentationsinhalte zugänglich.