Dienstag, 15. Dezember 2015

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Leider hat das Deutsche Rechtssystem nicht selten eine Hang dazu, Menschen vorzuschreiben, wie sie Artikel 19 AEMR auszulegen hätten. Jeder Historiker wird hierin jene Mechanismen erkennen, welche uns als maßgebliche Ursachen des schlimmsten Unrechtssystems der Menschheitsgeschichte nicht verborgen geblieben sein können.
Jeder Vernunftbegabte wird sich deshalb die Frage stellen, wann von diesem Rechtssystem endlich jene Verantwortung aufgrund seiner belasteten Vergangenheit wahrgenommen und von ihr eine Kehrtwendung ihres unreflektierten Anspruch vollzogen wird, welcher durch keine Rechtssammlung mit universellem Anspruch, angefangen von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, über die Europäische Menschenrechtskonvention bis hin zum Deutschen Grundgesetz, gedeckt und gerechtfertigt wird. In diesem Anspruch müssen wir zweifellos jene Geisteshaltung eines obskuren Rechtsempfinden erkennen, welches uns durch das Zitat des Roland Freisler's Wir brauchen kein Gesetz, wer gegen uns ist, wird vernichtet” überliefert ist und welches uns die Gefahr des Wiedererstehen eines Unrechtssystem ausgehend von einem vermeintlich rechtsstaatlich orientierten Rechtssystem durch Missachtung universeller Rechtsbestimmungen vor Augen geführt wird.

Wir müssen uns immer wieder erneut in Erinnerung rufen, dass Unrecht in keinem jemals existierenden Unrechtssystem, von anderen Gruppierungen als Rechts-, und Ausführungsorganen oder Militärorganen ausgegangen wäre. Ebenso müssen wir uns die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Geschichtsforschung vergegenwärtigen, wonach die Entstehung eines Unrechtssystems nicht auf unvermitteltes Erscheinen von Ungeheuern zurückgeführt werden kann, sondern immer auf unreflektiertes Verhalten von Individuen (exponiert durch Angehörige der Rechts- und Ausführungsorgane) zurückgeführt werden muss. Darüber hinaus müssen wir uns auch vor Augen halten, dass zwischen Beschäftigten bei Täterorganisationen des Unrechtssystem und Beschäftigten der heutigen Nachfolge-Institutionen kein grundlegender charakterlicher Unterschied besteht. Menschen einst und jetzt, die sich für den Dienst bei Ausführungs- und Rechtsorganen entscheiden, präferieren gemeinhin eine dominierende staatliche Macht gegenüber Rechten eines Individuums und sind somit bereits zur unreflektierten und bedenkenlosen Gefolgschaft konditioniert. Vor diesem Hintergrund auf unsere Verpflichtung zur Wachsamkeit gegenüber dem Agieren von Angehörigen der Rechts- und Ausführungsorganen zu verzichten, käme jenem historischen Versagen der Menschheit gleich, welches durch die Praxis des Wegsehens die ungeheuerlichen Geschehnisse des 20. Jahrhunderts in einer vermeintlich zivilisierten und kulturellen Gesellschaft überhaupt erst möglich gemacht hat.






Dem Postulat seiner Verantwortungswahrnehmung gegenüber der belasteten deutschen Geschichte verpflichtet sowie um niemals dem Vorwurf des erneuten Wegschauen ausgesetzt zu sein, hat den Autor dieser Website dazu bewogen, sich auf Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu berufen und all jene Rechtsfälle öffentlich zu dokumentieren, welche zweifellos, durch Missachtung oder Umgehung grundlegender Menschenrechte, eine Gefahr des Wiederentstehens eines Unrechtssystem, erneut ausgehend vom Agieren von Angehörigen der Rechts- und Ausführungsorgane, zugeschrieben werden muss. Wer heute Recht nach Belieben zurecht biegt und willentlich den Buchstaben des Gesetztes missachtet, der wird auch morgen wieder jene monströsen Menschenrechtsverletzungen anwenden, deren Finsternis nach wie vor als düsterer Schatten über der Deutschen Gegenwart schwebt. Wie einst auch, werden sich die Übeltäter erneut auf ihre bloße Pflichterfüllung berufen und ihre praktizierte Rechtsbeugung oder praktizierten Rechtsmissbrauch als, von höherer Stelle angeordnete, Vorgaben zu rechtfertigen suchen. Dies nie wieder geschehen zu lassen ist für den Autor eine verpflichtende Obliegenheit gegenüber unserer unheilvollen Geschichte.

Das Deutsche Rechtssystem ignoriert geflissentlich, dass Rechtsfrieden und Rechtssicherheit nur eintreten können, wenn gleichzeitig gegenüber dem einzelnen Grundrechtsträger die Unverletzlichkeit seiner Freiheitsgrundrechte gemäß Art. 1 Abs. 2 GG gewährleistet oder im Wege der Folgenbeseitigung wegen unzulässiger Grundrechteverletzung durch Rückabwicklung gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG wieder hergestellt ist.
















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Leider hat das Deutsche Rechtssystem nicht selten eine Hang dazu, Menschen vorzuschreiben, wie sie Artikel 19 AEMR auszulegen hätten. Jeder Historiker wird hierin jene Mechanismen erkennen, welche uns als maßgebliche Ursachen des schlimmsten Unrechtssystems der Menschheitsgeschichte nicht verborgen geblieben sein können.
Jeder Vernunftbegabte wird sich deshalb die Frage stellen, wann von diesem Rechtssystem endlich jene Verantwortung aufgrund seiner belasteten Vergangenheit wahrgenommen und von ihr eine Kehrtwendung ihres unreflektierten Anspruch vollzogen wird, welcher durch keine Rechtssammlung mit universellem Anspruch, angefangen von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, über die Europäische Menschenrechtskonvention bis hin zum Deutschen Grundgesetz, gedeckt und gerechtfertigt wird. In diesem Anspruch müssen wir zweifellos jene Geisteshaltung eines obskuren Rechtsempfinden erkennen, welches uns durch das Zitat des Roland Freisler's Wir brauchen kein Gesetz, wer gegen uns ist, wird vernichtet” überliefert ist und welches uns die Gefahr des Wiedererstehen eines Unrechtssystem ausgehend von einem vermeintlich rechtsstaatlich orientierten Rechtssystem durch Missachtung universeller Rechtsbestimmungen vor Augen geführt wird.

Wir müssen uns immer wieder erneut in Erinnerung rufen, dass Unrecht in keinem jemals existierenden Unrechtssystem, von anderen Gruppierungen als Rechts-, und Ausführungsorganen oder Militärorganen ausgegangen wäre. Ebenso müssen wir uns die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Geschichtsforschung vergegenwärtigen, wonach die Entstehung eines Unrechtssystems nicht auf unvermitteltes Erscheinen von Ungeheuern zurückgeführt werden kann, sondern immer auf unreflektiertes Verhalten von Individuen (exponiert durch Angehörige der Rechts- und Ausführungsorgane) zurückgeführt werden muss. Darüber hinaus müssen wir uns auch vor Augen halten, dass zwischen Beschäftigten bei Täterorganisationen des Unrechtssystem und Beschäftigten der heutigen Nachfolge-Institutionen kein grundlegender charakterlicher Unterschied besteht. Menschen einst und jetzt, die sich für den Dienst bei Ausführungs- und Rechtsorganen entscheiden, präferieren gemeinhin eine dominierende staatliche Macht gegenüber Rechten eines Individuums und sind somit bereits zur unreflektierten und bedenkenlosen Gefolgschaft konditioniert. Vor diesem Hintergrund auf unsere Verpflichtung zur Wachsamkeit gegenüber dem Agieren von Angehörigen der Rechts- und Ausführungsorganen zu verzichten, käme jenem historischen Versagen der Menschheit gleich, welches durch die Praxis des Wegsehens die ungeheuerlichen Geschehnisse des 20. Jahrhunderts in einer vermeintlich zivilisierten und kulturellen Gesellschaft überhaupt erst möglich gemacht hat.






Dem Postulat seiner Verantwortungswahrnehmung gegenüber der belasteten deutschen Geschichte verpflichtet sowie um niemals dem Vorwurf des erneuten Wegschauen ausgesetzt zu sein, hat den Autor dieser Website dazu bewogen, sich auf Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu berufen und all jene Rechtsfälle öffentlich zu dokumentieren, welche zweifellos, durch Missachtung oder Umgehung grundlegender Menschenrechte, eine Gefahr des Wiederentstehens eines Unrechtssystem, erneut ausgehend vom Agieren von Angehörigen der Rechts- und Ausführungsorgane, zugeschrieben werden muss. Wer heute Recht nach Belieben zurecht biegt und willentlich den Buchstaben des Gesetztes missachtet, der wird auch morgen wieder jene monströsen Menschenrechtsverletzungen anwenden, deren Finsternis nach wie vor als düsterer Schatten über der Deutschen Gegenwart schwebt. Wie einst auch, werden sich die Übeltäter erneut auf ihre bloße Pflichterfüllung berufen und ihre praktizierte Rechtsbeugung oder praktizierten Rechtsmissbrauch als, von höherer Stelle angeordnete, Vorgaben zu rechtfertigen suchen. Dies nie wieder geschehen zu lassen ist für den Autor eine verpflichtende Obliegenheit gegenüber unserer unheilvollen Geschichte.

Das Deutsche Rechtssystem ignoriert geflissentlich, dass Rechtsfrieden und Rechtssicherheit nur eintreten können, wenn gleichzeitig gegenüber dem einzelnen Grundrechtsträger die Unverletzlichkeit seiner Freiheitsgrundrechte gemäß Art. 1 Abs. 2 GG gewährleistet oder im Wege der Folgenbeseitigung wegen unzulässiger Grundrechteverletzung durch Rückabwicklung gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG wieder hergestellt ist.