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Anmerkungen
zur Motivation
Unsere
Geschichte lehrt uns unmissverständlich, nicht die Augen
gegenüber geschehenes und geschehendes Unrecht zu verschließen,
sondern dieses klar und deutlich zu benennen, um dieses damit zu
de-legitimieren und dadurch einer möglichen unheilvolle
Geschichtswiederholung vorzubeugen.
Dieser
Anspruch einer Verantwortungswahrnehmung hat, als Folge der
geschichtlichen Ereignisse des 20. Jahrhunderts zur Proklamation
der Menschenrechte geführt. Dabei kommt dem Menschenrecht der
freien Meinungsäußerung die elementare Bedeutung zu, unheilvolle
Entwicklungen bereits im Ansatz erkennbar zu machen, um dadurch
überhaupt erst in die Lage zu seine, diesen begegnen zu können.
Aus unserer Geschichte müssen wir erkennen, dass Einschränkungen
der Menschenrechte dazu geführt haben, dass Unternehmen,
Organisationen und Institutionen durch deren Missachtung und dem
Hinwegsehen durch Aufsichtsbehörden, Staatsbedienstete und
Rechtsorgane die Geschehnisse in unserer Geschichte überhaupt
erst möglich gemacht haben.
Dies
ist ohne Zweifel der essentielle Grund, weshalb das Recht auf
freie Meinungsäußerung nicht durch eine möglicherweise
abträgliche öffentliche
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Wahrnehmung
von Unternehmen, Organisationen und Institutionen eingeschränkt
werden darf. Exakt diesen Zusammenhang hatte der Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte bereits vielfach dargelegt. Trotz
ihres historischen Versagens durch Gehilfenschaft und willfähriges
Handeln, wird vom deutschen Rechtssystem die Darlegung des
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bis heute ostentativ
außer Acht gelassen. Die Gründe hierfür scheinen in der nie
erfolgten Aufarbeitung der eigenen belastete Vergangenheit zu
liegen. Für jeden der Verantwortung wahrnimmt muss deshalb
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die
Sichtweise des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte der
unerschütterliche Maßstab seines Handelns sein und nicht das
unreflektierte Agieren des deutschen Rechtssystems, welchem von
der wissenschaftlichen Geschichtsforschung wiederholt eine
maßgebliche Rolle beim Entstehen und Etablieren mehrerer
deutscher Unrechtssysteme zugeschrieben wurde. Dieser ethischen
Maxime folgend, mag ein verantwortlich Handelnder den möglichen
Einschüchterungsversuchen deutscher Anwälte oder des deutschen
Rechtssystems gelassen entgegen sehen, da vor den Augen einer
Weltöffentlichkeit einem solchen Handeln sicherlich keinerlei
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Rechtfertigung
entgegengebracht werden dürfte.
Dokumentation
von Missstände
Dereinst
wurden Menschen getäuscht, indem ihnen verharmlosend Umsiedlungen
oder Möglichkeiten zur Körperpflege in Duscheinrichtungen
vorgegaukelt wurde,
bevor ihnen unaussprechliches widerfahren
ist. Vor
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diesem
Hintergrund muss für
jeden Verantwortung-wahrnehmenden
ein Versprechungen
den gleichen Stellenwert, wie vertraglich festgeschriebene
Zusicherungen
haben. In diesem
Lande werden von
Unternehmen und Rechtsorganen
mehr und mehr diese
ethischen
und moralischen
Grundsätze missachtet.
Wir dürfen nicht verkennen, dass dort wo heute diese Grundsätze
missachtet werden, auch morgen wieder menschliche Verfehlungen in
historischer
Dimension denkbar werden.
Dem
Verfasser dieser Website hat die
Missachtung ethischer und moralischer Grundsätze in
zugrunde liegenden Geschehnissen dazu bewogen, diese
öffentlich
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zu
dokumentieren. Ihm
ging es dabei darum,
Anderen die
Faktenlage und
Hintergründe der Geschehnisse zu hinterlassen, sollte er dereinst
nicht mehr
in der Lage sein von
den Verantwortlichen eine Rechenschaft
ihres Handelns einzufordern.
Die
Dokumentation ist nicht als abgeschlossene Veröffentlichung zu
betrachten. Neuere Erkenntnisse werden nach und nach, soweit der
Verfasser dazu in der Lage sein wird, in die Publikation
eingearbeitet.
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