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Arbeitsverhältnis bei SIGNALIS |
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Der Verfasser der Website hatte sich 2011 über einen Vermittler bei der SIGNALIS GmbH beworben und alle Konditionen einer Anstellung ausschließlich mit dieser ausgehandelt. Aufgrund eines vorgeblichen Budget-Darstellungsproblems wurde seinerzeit mündlich vereinbart, das Beschäftigungsverhältnis zum 01.03.2012 für ein halbes Jahr als Arbeitnehmerüberlassung über den Vermittler abzubilden, um dieses anschließend in ein festes unbefristetes Arbeitsverhältnis bei SIGNALIS zu überführen. Ein persönlicher Kontakt zwischen dem Verfasser der Website und Mitarbeitern des Vermittlers ergab sich erst mehr als ein Jahr nach Antritt des Beschäftigungsverhältnisses bei SIGNALIS. Dies ist ein unzweifelhafter Nachweis dafür, dass dem Anstellungsverhältnis eine Vermittlung zugrunde lag und kein Beschäftigungsverhältnis nach Arbeitnehmerüberlassung.Der Verfasser hatte vor seiner Anstellung explizit darauf hingewiesen, dass er aufgrund seines Alters nur ein unbefristetes, festes Arbeitsverhältnis anstreben könne, weil er sich ansonsten einer Perspektive der Altersarmut mit einer daraus folgenden unausweichlichen Konsequenz eines selbst bestimmten, vorzeitigen Lebensendes konfrontiert sehe.
Die
Kontaktpersonen
der Firma SIGNALIS Herr Marcus Krol und Herr Kai Schmidt hatten
dem Verfasser diese Website seinerzeit im Glauben gelassen, dessen
Lebenssituation nicht
durch
egoistische
Vorteilnahme
zu
missbrauchen.
Der
Verfasser hatte der
Zusicherung der SIGNALIS Kontaktpersonen sein Vertrauen in der
Annahme entgegengebracht,
dass Übervorteilungen
bei unseriösen Kleinstunternehmen als
mögliche Handlungsmotivation bedacht
werden müssten, jedoch nicht bei Tochterunternehmen
mit der Reputation eines Weltkonzern. Das
Vertrauen auf fairen Umgang des Verfassers wurde auch
deshalb
nicht in
Frage gestellt,
nachdem
bei
offiziellen Anlässen von
hochrangigen
gesellschaftlichen
Vertretern
die
Wahrnehmung unserer
Verantwortung gegenüber unserer
belasteten
Geschichte
immer besonders
hervorgehoben
wird und
häufig der Missbrauch
von Beschäftigungsverhältnissen durch
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![]() Allgemeine Erklärung der Menschenrechte |
Zwangsarbeit
im Unrechtssystem als Grundgedanken der Ermahnung wider des
Vergessen herausgestellt wird. Der Verfasser dieser Website war
davon ausgegangen, dass sein Ethikcodex ebenso bei Mitarbeitern
eines Weltkonzerns tief verwurzelt sein müsste. Er war nicht
davon ausgegangen, dass Verantwortungswahrnehmung gegenüber der
belasteten deutschen Geschichte sowie gegenüber Menschenrechten
in deutschen Unternehmen hinter vorgehaltener Hand missachtet und
Bekenntnisse ethischer Wertvorstellungen lediglich als Alibi
missbraucht werden würde.
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Missachtung
von 'Treu und Glauben'
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Der
Verfasser dieser Website hat den ethischer Anspruch, nie wieder
Mechanismen einer arglistigen Täuschung geschehen zu lassen,
welcher sich wie ein roter Faden durch die unheilvolle deutsche
Geschichte zieht, angefangen vom Überfall auf Polen, über
Versprechungen trivialer Umsiedlungen gegenüber ethnischen
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Bevölkerungsgruppen
und Andersdenkenden bis hin zur Täuschung der
wahren Funktion von Duscheinrichtungen in Konzentrationslagern.
Aufgrund der belasteten Historie war der Verfasser der Website
bislang der Auffassung, dass sich aus der daraus folgenden
Erkenntnis ein gleicher ethischer Anspruch im deutschen
Bewusstsein und somit auch im Bewusstsein deutscher Unternehmen
manifestiert und der Grundsatz von 'Treu und Glaube' demzufolge
eine unabdingbare und nicht zu relativierende Bedeutung haben
müsste.
Die
Missachtung der Zusicherung seiner Übernahme in ein festes
unbefristetes Angestelltenverhältnis scheint jedoch auf eine
differierende Wertevorstellung hinzudeuten. Offensichtlich wird in
der heutigen Realität nach wie vor die arglistige Täuschung des
Unrechtssystem, wo Fremdarbeitskräften nur solange ein Überleben
zugestanden wurde, solange eine zweckmäßige Ausbeutung ihrer
Arbeitskraft zu erwarten war, hierzulande als ein zu
rechtfertigender Umgang gegenüber Leiharbeitskräften betrachtet.
Somit müssen wir zweifelsohne eine mit dem Unrechtssystem
gleichgerichtete Intention zur Kenntnis nehmen, wo
Fremdarbeitskräfte spätestens dann einer Vernichtung zugeführt
wurden, sobald deren Leistungsfähigkeit tatsächlich oder
vermeintlich nicht weiter ausgebeutet werden konnte.
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Als
Mittel zum Zweck wird heutzutage jedoch nicht mehr eine
nicht
wieder
zu vermittelnde aktive Vernichtung von Opfern propagiert, sondern
subtilere Mechanismen, welche Verursachern nach dem
Pontius-Pilatus-Prinzip ermöglicht, jedwede Verantwortung weit
von sich zu weisen. Arbeitnehmer
jenseits des
50zigsten Lebensjahres haben
in Deutschland keinerlei Chancen am Arbeitsmarkt und werden
somit bedrängt
den eigenen Freitod als einzigen Ausweg ins Auge zu fassen, um
der
Perspektive des Dahin-siechen in Altersarmut zu entgehen.
Somit wird die
Affirmation
der
Vernichtung
von Menschen deren Nützlichkeit vermeintlich nicht mehr gegeben
zu sein scheint nicht
grundsätzliche
entzogen,
sondern lediglich
auf
Betroffene
mit
einem
Anspruch
der Unvermeidbarkeit
delegiert,
um
das eigene Gewissen hierdurch mit
dem
sprichwörtlichen
'Waschen
seiner Hände in Unschuld'
zu entlasten.
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Dies
vermittelt somit nicht nur einen pharisäerhaften Umgang mit der
eigenen Verantwortungswahrnehmung gegenüber unserer belasteten
Vergangenheit, sondern auch jene zynische Haltung des
Unrechtssystem, welche Opfern durch Vorführung pervertierter
Sinnsprüche wie
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'Jedem
das Seine' ihr Ausgeliefert-sein tagtäglich vor Augen führte.
Der ursprüngliche Bedeutung leitet sich aus dem lateinischen
'suum cuique' ab,
welches Gerechtigkeit gegenüber jedem Angehörigen einer
Gemeinschaft als moralisches Prinzip verstanden
wissen wollte und nicht
wie dieses im Unrechtssystem
ausgelegt wurde, als
verhöhnende
Kommentierung einer ihnen
'gebührenden
Lektion'
an ausgeschlossene
Opfer
einer vermeintlichen Volksgemeinschaft. Es
kann nicht ausgeblendet
werden, dass der Umgang
mit Leiharbeitskräften heutzutage unreflektierten,
menschenverachtenden analogen
Mechanismen unterliegt,
wie dies
seinerzeit durch die
Charakterisierung
'jedem das Seine'
zum Ausdruck gebracht wurde.
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Manifestation seines Wirkens |
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Bereits
zu Beginn seines Engagements bei SIGNALIS musste der Verfasser im
Alleingang fünf hoch bezahlte externe Unterauftragsnehmer
kompensieren, deren Projektmitarbeit nach Zerwürfnissen aufgrund
einer konzeptlosen Projektabwicklung und daraus folgender
unkoordinierten Projektzusammenarbeit beendet wurde. Bereits die
Kompensation dieser externen Unterauftragsnehmer verursachte beim
Verfasser ein erhebliches Überstundenaufkommen mit regelmäßigen
Arbeitszeiten von 7:00 Uhr morgens häufig bis 23:00 Uhr abends,
wobei ein Großteil der Überstunden durch beschränkende
Arbeitszeitregelungen unbezahlt blieben. Der Verfasser war somit
derjenige, der kontinuierlich als Letzter das Unternehmen verließ,
während sich interne Mitarbeiter gewohnheitsmäßig bereits im
Zeitraum 16:00 bis 17:00 Uhr in den Feierabend verabschiedeten.
Offensichtlich bezogen Personalverantwortliche der SIGNALIS in ihr
Kalkül mit ein, dass die wenig abgesicherte Situation von
Leiharbeitskräften, diese schon dazu veranlassen würde, klaglos
ein Mehrfaches interner Mitarbeiter zu leisten. Eine solche
Erwartungshaltung gegenüber abhängig Beschäftigten entspricht
somit exakt jenen Mechanismen, die uns aus Schilderungen von
Zeitzeugen über Zwangsarbeit im Unrechtssystem überliefert ist.
Wie seinerzeit auch, ist hier das Phänomen der Nichtwahrnehmung
des Leides des Gegenüber festzustellen und bewirkt somit eine
Ignoranz gegenüber der wenig abgesicherten
Beschäftigungssituation von Leiharbeitskräften. Wie seinerzeit
auch, führt diese Nichtwahrnehmung des Leides Anderer zur
Beschönigung der Lebensverhältnisse der Betroffenen, welche
durch ihre rückblickende Bewertung der eigenen Funktion durch
Übeltäter des Unrechtssystem verdeutlicht wird, wo
beispielsweise Befehlshaber der Geldfälschungsaktion des
NS-Unrechtssystem mit vollster innerer Überzeugung ihre Agieren
als Wohltat gegenüber Opfern ihres Handelns darzustellen
versuchten.
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Die
differierende Verantwortungswahrnehmung bezüglich des
Projektfortschritts zwischen internen und externen SIGNALIS
Mitarbeitern führte schließlich dazu, dass sich das zu
realisierende System vor einer Güteprüfung des Kunden in einem
derart instabilen Zustand befand, welcher bereits nach wenigen
Stunden zu Deadlocks führte und somit
das System weder sinnvoll betrieben werden konnte, geschweige denn
einer Gütezertifizierung des Kunden standgehalten hätte.
Obwohl, aufgrund dieses Systemzustands
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mit
einer kundenseitigen Rückabwicklung des Projektvertrages zu
rechnen gewesen war, fühlte sich kein interner SIGNALIS
Mitarbeiter zuständig diesen untragbaren Zustand zu analysieren
und zu beseitigen. Wiederrum war es der Verfasser, der in
unzähligen unbezahlten nächtlichen Überstunden das System
soweit stabilisierte, um überhaupt der Güteprüfung des Kunden
standzuhalten.
Auch
nach der wider Erwarten erfolgreicher Gütezertifizierung war der
Verfasser derjenige Mitarbeiter, der über Monate maßgeblich den
Fortschritt des Projekts vorantrieb und die Stabilität des
Systems sicherstellte. Die immense Überbelastung des Verfassers
führte schließlich dazu, dass dieser zwei lebensbedrohliche
Vorfälle mit Notarzteinsätzen zu überstehen hatte. Einer dieser
lebensbedrohlichen Geschehnisse führte zudem zu einer mehr als
ein Jahr andauernden Behinderung mit nahezu totaler
Bewegungseinschränkung seines linken Armes. Trotz dieser
erheblichen Verminderung seiner Arbeitsfähigkeit konnte sich der
Verfasser nur eine kurze Zeit der Rekonvaleszenz erlauben, um
anschließend mit beträchtlichen Schmerzen dennoch seine volle
Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.
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In
diesem Zusammenhang muss erneut auf die differierende Perspektive
zwischen firmeneigenen Mitarbeitern und Leitarbeitskräften
hingewiesen werden. Der Zufall wollte es, dass in der Zeit seiner
Beschäftigung und der zwei lebensbedrohlichen Erkrankungen des
Verfassers auch zwei interne SIGNAIS Mitarbeiter mit Indikationen
erkrankten, welche über normale grippale Infekte hinausgingen.
Während sich der Verfasser jeweils nur eine Rekonvaleszenz von
ein bis zwei Wochen erlauben konnte, wurde den internen SIGNALIS
Mitarbeiter, trotz weitaus harmloserer Symptome, eine Auszeit zur
ihrer vollständigen Genesung von mehreren Monaten bis hin zu 1,5
Jahren zugestanden. Jeder, der sich auch nur etwas mit der
unheilvollen deutschen Geschichte auseinandergesetzt hat, wird
hier jene, von der wissenschaftlichen Geschichtsforschung vielfach
thematisierte Diskrepanz erkennen, welches einst Mitarbeiter der
Konzentrationslager nach Feierabend ausgelassen feiern lies,
während unmittelbar nebenan die Opfer ihres unreflektierten
Handelns unsägliches Leid und unsägliche Entbehrungen zu
erdulden hatten. Als Reflektierender der deutschen Geschichte
steht man solchen differierenden Wahrnehmungen einer Realität in
der Regel fassungslos gegenüber. Je mehr man sich jedoch mit der
Thematik auseinandersetzt, umso mehr wird man zu der Erkenntnis
gelangen, dass genau dies der Schlüssel und die Erklärung der
ultimative Frage zu sein scheint, wie dereinst solch monströse
Geschehnisse in einem vermeintlich zivilisierten Land überhaupt
geschehen konnten.
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Exakt
diesem Phänomen des Hinwegsehen über sein Leid sah sich der
Verfasser ausgesetzt als er, bedingt durch seine Erkrankung und
seinem damit verbundenem Handicap, über einen Zeitraum von mehr
als einem Jahr versuchte dennoch seine Arbeitsleistung zu
erfüllen. Jeder, der den täglichen Umgang mit Laptop oder
Personal Computer gewohnt ist, müsste eigentlich in der Lage
sein, die immense Einschränkung nachzuvollziehen, wenn er nur
versuchen würde für einen begrenzten Zeitraum sein Arbeitsgerät
mit nur einer Hand zu bedienen.
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Trotz
seiner gesundheitlichen Einschränkungen verbunden mit erheblicher
Schmerzen, die eine tägliche extrem hohe Dosis an Schmerzmittel
erforderten, war der Verfasser weiterhin nahezu im Alleingang
gezwungen den Projektfortschritt voranzutreiben. Für den
Verfasser entstand ein Eindruck als würde seine Lebenssituation
von der Projektleitung bewusst, gezielt und systematisch
missbraucht werden.
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Trotz
seiner gesundheitlichen Einschränkungen verbunden mit erheblicher
Schmerzen, die eine tägliche extrem hohe Dosis an Schmerzmittel
erforderten, war der Verfasser weiterhin nahezu im Alleingang
gezwungen den Projektfortschritt voranzutreiben. Für den
Verfasser entstand ein Eindruck als würde seine Lebenssituation
von der Projektleitung bewusst, gezielt und systematisch
missbraucht werden.
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Eine
Inkaufnahme der gesundheitlichen Schädigung des Verfassers durch
die Projektleitung der SIGNALIS erfüllt ohne jegliche Zweifel
international festgelegte Kriterien zur Definition einer
Zwangsarbeit. Hierunter fallen Kriterien wie 'Verschleißcharakter'
welcher, im Vergleich zu internen SIGNALIS Mitarbeiter, durch eine
vielfache Leistungserwartung an den Verfasser gegeben war. Als
weitere Kriterien hierfür ist der diskriminierende Charakter zu
nennen, bei welchem der Verfasser einem Bedrängnis ausgesetzt
war, Projektverzögerungen, verursacht durch frühe
Arbeitsbeendigung der internen SIGNALIS Mitarbeitern, durch dessen
Mehrarbeit auszugleichen. Der Verfasser hat, nach dem zweiten
Notarzteinsatz, bleibende Gesundheitsschäden davon getragen, was
wiederum die Annahme der Zwangsarbeit bestätigt.
Im
weiteren Projektverlauf wurde vom Verfasser eine
softwaretechnische Anbindung des, von der SIGNALIS realisierten
Kunden-Projektes an das Host-System des Kunden realisiert. Die
Anforderungen an diese Schnittstellen-Software waren, von einem
Host-System des Kunden Steuerungs- sowie Überwachungsfunktionen
für das realisierte Kunden-Projekt zu ermöglichen. Der Verfasser
übernahm diese Aufgabe nachdem auch hier bereits mehrere interne
SIGNALIS Mitarbeiter sowie extern beauftrage Auftragsnehmer an der
Umsetzung gescheitert waren. Auch in diesem Teilprojekt wurden
gescheiterte Umsetzungsversuche von insgesamt 8 internen und
extern beauftragten SIGNALIS Mitarbeitern durch den Verfasser
kompensiert, was beim ihm ein weiteres erhebliches
Überstundenaufkommen mit einem Großteil unbezahlter Überstunden
verursachte.
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Verantwortungswahrnehmung in Unternehmen |
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Die wissenschaftliche Geschichtsforschung belegt klar und deutlich, dass die Entstehung und Etablierung des schlimmsten Unrechtssystems der Menschheitsgeschichte keine Folge unvermittelt auftretender Monster war, sondern maßgeblich auf das unreflektierte Handeln von Individuen zurückgeführt werden muss. In Kenntnis dieses Sachverhaltes müssen wir uns ebenfalls in Erinnerung rufen, dass Zwangsarbeiter im Unrechtssystem von Unternehmen angefordert wurden und diesen demzufolge kein äußerlicher Zwang zur Beschäftigung von Zwangsarbeiterkontingente auferlegt wurde. Die Verantwortung zur Beachtung von ethischen Grundsätzen und Menschenrechten lag folglich primär bei Entscheidungsträgern in Unternehmen. Auch heutzutage liegt die Verantwortung zur Beachtung von ethischen Grundsätzen und Menschenrechten primär bei Entscheidungsträgern in Unternehmen. Die zuvor ausgeführten Darlegungen zeigen unmissverständlich eine Kontinuität der Arbeitnehmerüberlassung heutzutage mit den Intentionen der Zwangsarbeit im Unrechtssystem. In beiden Fällen ist eine Nichtwahrnehmung von Verantwortung sowie eine egoistische Übervorteilung gegenüber Arbeitnehmern die bestimmende Motivation des Ausgleichs von Personalengpässen. Diese Erkenntnis hat zur Konsequenz, dass heutzutage auch von Unternehmen und deren Entscheidungsträgern eine Verpflichtung zur Verantwortungswahrnehmung gegenüber der belasteten deutschen Vergangenheit eingefordert werden muss.
Eine
solche Verantwortungswahrnehmung kann nicht darin bestehen die
Handlungsmuster der Unrechtssystem zu wiederholen und sich
vermeintlich unwissend über geschichtlichen Zusammenhänge hinweg
zu setzen. Analog zum strafrechtlichen Grundsatz 'Unwissenheit
schützt vor Bestrafung nicht', muss hier der ethisch, moralische
Grundsatz gelten 'Unwissenheit und intellektuelle Überforderung
schützt nicht vor der Verpflichtung zur
Verantwortungswahrnehmung'.
Aufgrund unserer Historie ist es nicht hinnehmbar, dass Entscheidungsträger in Unternehmen den Grundsatz von 'Treu und Glaube' missachten und aus einer |
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egoistischen Motivation heraus Beschäftigte einer Arbeitnehmerüberlassung ausbeuten, um sie anschließend einer unausweichlichen existenziellen Vernichtung anheim fallen zu lassen.Verantwortungswahrnehmung darf nicht zur Alibifunktion an periodisch wiederkehrenden Gedenktagen verkommen, sondern muss unser alltägliches Handeln bestimmen. Dies ist die Quintessenz der wissenschaftlichen Erkenntnis, wonach das Unrechtssystem keine Folge unvermittelt auftretender Monster, sondern eine Folge des unreflektierte Handelns Einzelner war. |
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Eine Verantwortungswahrnehmung, welche Interessen eines Unternehmens, einer Institution oder sonstigen Gruppierung den individuellen Interessen von Arbeitssuchenden voranstellt missachtet die grundgesetzlichen Vorgaben, derzufolge der Schutz des Individuums, als Folge der schlimmsten Geschehnisse der Menschheitsgeschichte als höchstes zu schützendes Rechtsgut manifestiert wurde. Eine, nur auf Unternehmen, Institutionen und Gruppierungen ausgerichtete Interessenwahrnehmung missachtet zudem den historischen Sachverhalt, wonach gesellschaftliche Fehleinwicklungen niemals von Individuen ausgingen, sondern hierfür in einer historischen Betrachtung |
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durchwegs Unternehmen, Institutionen und sonstige Gruppierungen ursächlich waren. |
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Quintessenz |
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Arbeitnehmerüberlassung entbehrt jegliche Rechtfertigung aufgrund der folgend zusammengefassten Kriterien. |
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Über
nebenstehenden Link sind weitere Dokumentationsinhalte zugänglich.
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