Dienstag, 29. Dezember 2015

de_SAINTheStoryBehind

Arbeitsverhältnis bei SIGNALIS



Der Verfasser der Website hatte sich 2011 über einen Vermittler bei der SIGNALIS GmbH beworben und alle Konditionen einer Anstellung ausschließlich mit dieser ausgehandelt. Aufgrund eines vorgeblichen Budget-Darstellungsproblems wurde seinerzeit mündlich vereinbart, das Beschäftigungsverhältnis zum 01.03.2012 für ein halbes Jahr als Arbeitnehmerüberlassung über den Vermittler abzubilden, um dieses anschließend in ein festes unbefristetes Arbeitsverhältnis bei SIGNALIS zu überführen. Ein persönlicher Kontakt zwischen dem Verfasser der Website und Mitarbeitern des Vermittlers ergab sich erst mehr als ein Jahr nach Antritt des Beschäftigungsverhältnisses bei SIGNALIS. Dies ist ein unzweifelhafter Nachweis dafür, dass dem Anstellungsverhältnis eine Vermittlung zugrunde lag und kein Beschäftigungsverhältnis nach Arbeitnehmerüberlassung.

Der Verfasser hatte vor seiner Anstellung explizit darauf hingewiesen, dass er aufgrund seines Alters nur ein unbefristetes, festes Arbeitsverhältnis anstreben könne, weil er sich ansonsten einer Perspektive der Altersarmut mit einer daraus folgenden unausweichlichen Konsequenz eines selbst bestimmten, vorzeitigen Lebensendes konfrontiert sehe.

Die Kontaktpersonen der Firma SIGNALIS Herr Marcus Krol und Herr Kai Schmidt hatten dem Verfasser diese Website seinerzeit im Glauben gelassen, dessen Lebenssituation nicht durch egoistische Vorteilnahme zu missbrauchen. Der Verfasser hatte der Zusicherung der SIGNALIS Kontaktpersonen sein Vertrauen in der Annahme entgegengebracht, dass Übervorteilungen bei unseriösen Kleinstunternehmen als mögliche Handlungsmotivation bedacht werden müssten, jedoch nicht bei Tochterunternehmen mit der Reputation eines Weltkonzern. Das Vertrauen auf fairen Umgang des Verfassers wurde auch deshalb nicht in Frage gestellt, nachdem bei offiziellen Anlässen von hochrangigen gesellschaftlichen Vertretern die Wahrnehmung unserer Verantwortung gegenüber unserer belasteten Geschichte immer besonders hervorgehoben wird und häufig der Missbrauch von Beschäftigungsverhältnissen durch



Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Zwangsarbeit im Unrechtssystem als Grundgedanken der Ermahnung wider des Vergessen herausgestellt wird. Der Verfasser dieser Website war davon ausgegangen, dass sein Ethikcodex ebenso bei Mitarbeitern eines Weltkonzerns tief verwurzelt sein müsste. Er war nicht davon ausgegangen, dass Verantwortungswahrnehmung gegenüber der belasteten deutschen Geschichte sowie gegenüber Menschenrechten in deutschen Unternehmen hinter vorgehaltener Hand missachtet und Bekenntnisse ethischer Wertvorstellungen lediglich als Alibi missbraucht werden würde.
Missachtung von 'Treu und Glauben'
Der Verfasser dieser Website hat den ethischer Anspruch, nie wieder Mechanismen einer arglistigen Täuschung geschehen zu lassen, welcher sich wie ein roter Faden durch die unheilvolle deutsche Geschichte zieht, angefangen vom Überfall auf Polen, über Versprechungen trivialer Umsiedlungen gegenüber ethnischen


Bevölkerungsgruppen und Andersdenkenden bis hin zur Täuschung der wahren Funktion von Duscheinrichtungen in Konzentrationslagern. Aufgrund der belasteten Historie war der Verfasser der Website bislang der Auffassung, dass sich aus der daraus folgenden Erkenntnis ein gleicher ethischer Anspruch im deutschen Bewusstsein und somit auch im Bewusstsein deutscher Unternehmen manifestiert und der Grundsatz von 'Treu und Glaube' demzufolge eine unabdingbare und nicht zu relativierende Bedeutung haben müsste.
Die Missachtung der Zusicherung seiner Übernahme in ein festes unbefristetes Angestelltenverhältnis scheint jedoch auf eine differierende Wertevorstellung hinzudeuten. Offensichtlich wird in der heutigen Realität nach wie vor die arglistige Täuschung des Unrechtssystem, wo Fremdarbeitskräften nur solange ein Überleben zugestanden wurde, solange eine zweckmäßige Ausbeutung ihrer Arbeitskraft zu erwarten war, hierzulande als ein zu rechtfertigender Umgang gegenüber Leiharbeitskräften betrachtet. Somit müssen wir zweifelsohne eine mit dem Unrechtssystem gleichgerichtete Intention zur Kenntnis nehmen, wo Fremdarbeitskräfte spätestens dann einer Vernichtung zugeführt wurden, sobald deren Leistungsfähigkeit tatsächlich oder vermeintlich nicht weiter ausgebeutet werden konnte.


Als Mittel zum Zweck wird heutzutage jedoch nicht mehr eine nicht wieder zu vermittelnde aktive Vernichtung von Opfern propagiert, sondern subtilere Mechanismen, welche Verursachern nach dem Pontius-Pilatus-Prinzip ermöglicht, jedwede Verantwortung weit von sich zu weisen. Arbeitnehmer jenseits des 50zigsten Lebensjahres haben in Deutschland keinerlei Chancen am Arbeitsmarkt und werden somit bedrängt den eigenen Freitod als einzigen Ausweg ins Auge zu fassen, um der Perspektive des Dahin-siechen in Altersarmut zu entgehen. Somit wird die Affirmation der Vernichtung von Menschen deren Nützlichkeit vermeintlich nicht mehr gegeben zu sein scheint nicht grundsätzliche entzogen, sondern lediglich auf Betroffene mit einem Anspruch der Unvermeidbarkeit delegiert, um das eigene Gewissen hierdurch mit dem sprichwörtlichen 'Waschen seiner Hände in Unschuld' zu entlasten.
Dies vermittelt somit nicht nur einen pharisäerhaften Umgang mit der eigenen Verantwortungswahrnehmung gegenüber unserer belasteten Vergangenheit, sondern auch jene zynische Haltung des Unrechtssystem, welche Opfern durch Vorführung pervertierter Sinnsprüche wie


'Jedem das Seine' ihr Ausgeliefert-sein tagtäglich vor Augen führte. Der ursprüngliche Bedeutung leitet sich aus dem lateinischen 'suum cuique' ab, welches Gerechtigkeit gegenüber jedem Angehörigen einer Gemeinschaft als moralisches Prinzip verstanden wissen wollte und nicht wie dieses im Unrechtssystem ausgelegt wurde, als verhöhnende Kommentierung einer ihnen 'gebührenden Lektion' an ausgeschlossene Opfer einer vermeintlichen Volksgemeinschaft. Es kann nicht ausgeblendet werden, dass der Umgang mit Leiharbeitskräften heutzutage unreflektierten, menschenverachtenden analogen Mechanismen unterliegt, wie dies seinerzeit durch die Charakterisierung 'jedem das Seine' zum Ausdruck gebracht wurde.

Manifestation seines Wirkens

Bereits zu Beginn seines Engagements bei SIGNALIS musste der Verfasser im Alleingang fünf hoch bezahlte externe Unterauftragsnehmer kompensieren, deren Projektmitarbeit nach Zerwürfnissen aufgrund einer konzeptlosen Projektabwicklung und daraus folgender unkoordinierten Projektzusammenarbeit beendet wurde. Bereits die Kompensation dieser externen Unterauftragsnehmer verursachte beim Verfasser ein erhebliches Überstundenaufkommen mit regelmäßigen Arbeitszeiten von 7:00 Uhr morgens häufig bis 23:00 Uhr abends, wobei ein Großteil der Überstunden durch beschränkende Arbeitszeitregelungen unbezahlt blieben. Der Verfasser war somit derjenige, der kontinuierlich als Letzter das Unternehmen verließ, während sich interne Mitarbeiter gewohnheitsmäßig bereits im Zeitraum 16:00 bis 17:00 Uhr in den Feierabend verabschiedeten. Offensichtlich bezogen Personalverantwortliche der SIGNALIS in ihr Kalkül mit ein, dass die wenig abgesicherte Situation von Leiharbeitskräften, diese schon dazu veranlassen würde, klaglos ein Mehrfaches interner Mitarbeiter zu leisten. Eine solche Erwartungshaltung gegenüber abhängig Beschäftigten entspricht somit exakt jenen Mechanismen, die uns aus Schilderungen von Zeitzeugen über Zwangsarbeit im Unrechtssystem überliefert ist. Wie seinerzeit auch, ist hier das Phänomen der Nichtwahrnehmung des Leides des Gegenüber festzustellen und bewirkt somit eine Ignoranz gegenüber der wenig abgesicherten Beschäftigungssituation von Leiharbeitskräften. Wie seinerzeit auch, führt diese Nichtwahrnehmung des Leides Anderer zur Beschönigung der Lebensverhältnisse der Betroffenen, welche durch ihre rückblickende Bewertung der eigenen Funktion durch Übeltäter des Unrechtssystem verdeutlicht wird, wo beispielsweise Befehlshaber der Geldfälschungsaktion des NS-Unrechtssystem mit vollster innerer Überzeugung ihre Agieren als Wohltat gegenüber Opfern ihres Handelns darzustellen versuchten.
Die differierende Verantwortungswahrnehmung bezüglich des Projektfortschritts zwischen internen und externen SIGNALIS Mitarbeitern führte schließlich dazu, dass sich das zu realisierende System vor einer Güteprüfung des Kunden in einem derart instabilen Zustand befand, welcher bereits nach wenigen Stunden zu Deadlocks führte und somit das System weder sinnvoll betrieben werden konnte, geschweige denn einer Gütezertifizierung des Kunden standgehalten hätte. Obwohl, aufgrund dieses Systemzustands


mit einer kundenseitigen Rückabwicklung des Projektvertrages zu rechnen gewesen war, fühlte sich kein interner SIGNALIS Mitarbeiter zuständig diesen untragbaren Zustand zu analysieren und zu beseitigen. Wiederrum war es der Verfasser, der in unzähligen unbezahlten nächtlichen Überstunden das System soweit stabilisierte, um überhaupt der Güteprüfung des Kunden standzuhalten.
Auch nach der wider Erwarten erfolgreicher Gütezertifizierung war der Verfasser derjenige Mitarbeiter, der über Monate maßgeblich den Fortschritt des Projekts vorantrieb und die Stabilität des Systems sicherstellte. Die immense Überbelastung des Verfassers führte schließlich dazu, dass dieser zwei lebensbedrohliche Vorfälle mit Notarzteinsätzen zu überstehen hatte. Einer dieser lebensbedrohlichen Geschehnisse führte zudem zu einer mehr als ein Jahr andauernden Behinderung mit nahezu totaler Bewegungseinschränkung seines linken Armes. Trotz dieser erheblichen Verminderung seiner Arbeitsfähigkeit konnte sich der Verfasser nur eine kurze Zeit der Rekonvaleszenz erlauben, um anschließend mit beträchtlichen Schmerzen dennoch seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.
In diesem Zusammenhang muss erneut auf die differierende Perspektive zwischen firmeneigenen Mitarbeitern und Leitarbeitskräften hingewiesen werden. Der Zufall wollte es, dass in der Zeit seiner Beschäftigung und der zwei lebensbedrohlichen Erkrankungen des Verfassers auch zwei interne SIGNAIS Mitarbeiter mit Indikationen erkrankten, welche über normale grippale Infekte hinausgingen. Während sich der Verfasser jeweils nur eine Rekonvaleszenz von ein bis zwei Wochen erlauben konnte, wurde den internen SIGNALIS Mitarbeiter, trotz weitaus harmloserer Symptome, eine Auszeit zur ihrer vollständigen Genesung von mehreren Monaten bis hin zu 1,5 Jahren zugestanden. Jeder, der sich auch nur etwas mit der unheilvollen deutschen Geschichte auseinandergesetzt hat, wird hier jene, von der wissenschaftlichen Geschichtsforschung vielfach thematisierte Diskrepanz erkennen, welches einst Mitarbeiter der Konzentrationslager nach Feierabend ausgelassen feiern lies, während unmittelbar nebenan die Opfer ihres unreflektierten Handelns unsägliches Leid und unsägliche Entbehrungen zu erdulden hatten. Als Reflektierender der deutschen Geschichte steht man solchen differierenden Wahrnehmungen einer Realität in der Regel fassungslos gegenüber. Je mehr man sich jedoch mit der Thematik auseinandersetzt, umso mehr wird man zu der Erkenntnis gelangen, dass genau dies der Schlüssel und die Erklärung der ultimative Frage zu sein scheint, wie dereinst solch monströse Geschehnisse in einem vermeintlich zivilisierten Land überhaupt geschehen konnten.


Exakt diesem Phänomen des Hinwegsehen über sein Leid sah sich der Verfasser ausgesetzt als er, bedingt durch seine Erkrankung und seinem damit verbundenem Handicap, über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr versuchte dennoch seine Arbeitsleistung zu erfüllen. Jeder, der den täglichen Umgang mit Laptop oder Personal Computer gewohnt ist, müsste eigentlich in der Lage sein, die immense Einschränkung nachzuvollziehen, wenn er nur versuchen würde für einen begrenzten Zeitraum sein Arbeitsgerät mit nur einer Hand zu bedienen.
Trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen verbunden mit erheblicher Schmerzen, die eine tägliche extrem hohe Dosis an Schmerzmittel erforderten, war der Verfasser weiterhin nahezu im Alleingang gezwungen den Projektfortschritt voranzutreiben. Für den Verfasser entstand ein Eindruck als würde seine Lebenssituation von der Projektleitung bewusst, gezielt und systematisch missbraucht werden.


Trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen verbunden mit erheblicher Schmerzen, die eine tägliche extrem hohe Dosis an Schmerzmittel erforderten, war der Verfasser weiterhin nahezu im Alleingang gezwungen den Projektfortschritt voranzutreiben. Für den Verfasser entstand ein Eindruck als würde seine Lebenssituation von der Projektleitung bewusst, gezielt und systematisch missbraucht werden.
Eine Inkaufnahme der gesundheitlichen Schädigung des Verfassers durch die Projektleitung der SIGNALIS erfüllt ohne jegliche Zweifel international festgelegte Kriterien zur Definition einer Zwangsarbeit. Hierunter fallen Kriterien wie 'Verschleißcharakter' welcher, im Vergleich zu internen SIGNALIS Mitarbeiter, durch eine vielfache Leistungserwartung an den Verfasser gegeben war. Als weitere Kriterien hierfür ist der diskriminierende Charakter zu nennen, bei welchem der Verfasser einem Bedrängnis ausgesetzt war, Projektverzögerungen, verursacht durch frühe Arbeitsbeendigung der internen SIGNALIS Mitarbeitern, durch dessen Mehrarbeit auszugleichen. Der Verfasser hat, nach dem zweiten Notarzteinsatz, bleibende Gesundheitsschäden davon getragen, was wiederum die Annahme der Zwangsarbeit bestätigt.
Im weiteren Projektverlauf wurde vom Verfasser eine softwaretechnische Anbindung des, von der SIGNALIS realisierten Kunden-Projektes an das Host-System des Kunden realisiert. Die Anforderungen an diese Schnittstellen-Software waren, von einem Host-System des Kunden Steuerungs- sowie Überwachungsfunktionen für das realisierte Kunden-Projekt zu ermöglichen. Der Verfasser übernahm diese Aufgabe nachdem auch hier bereits mehrere interne SIGNALIS Mitarbeiter sowie extern beauftrage Auftragsnehmer an der Umsetzung gescheitert waren. Auch in diesem Teilprojekt wurden gescheiterte Umsetzungsversuche von insgesamt 8 internen und extern beauftragten SIGNALIS Mitarbeitern durch den Verfasser kompensiert, was beim ihm ein weiteres erhebliches Überstundenaufkommen mit einem Großteil unbezahlter Überstunden verursachte.

Verantwortungswahrnehmung in Unternehmen

Die wissenschaftliche Geschichtsforschung belegt klar und deutlich, dass die Entstehung und Etablierung des schlimmsten Unrechtssystems der Menschheitsgeschichte keine Folge unvermittelt auftretender Monster war, sondern maßgeblich auf das unreflektierte Handeln von Individuen zurückgeführt werden muss. In Kenntnis dieses Sachverhaltes müssen wir uns ebenfalls in Erinnerung rufen, dass Zwangsarbeiter im Unrechtssystem von Unternehmen angefordert wurden und diesen demzufolge kein äußerlicher Zwang zur Beschäftigung von Zwangsarbeiterkontingente auferlegt wurde. Die Verantwortung zur Beachtung von ethischen Grundsätzen und Menschenrechten lag folglich primär bei Entscheidungsträgern in Unternehmen. Auch heutzutage liegt die Verantwortung zur Beachtung von ethischen Grundsätzen und Menschenrechten primär bei Entscheidungsträgern in Unternehmen. Die zuvor ausgeführten Darlegungen zeigen unmissverständlich eine Kontinuität der Arbeitnehmerüberlassung heutzutage mit den Intentionen der Zwangsarbeit im Unrechtssystem. In beiden Fällen ist eine Nichtwahrnehmung von Verantwortung sowie eine egoistische Übervorteilung gegenüber Arbeitnehmern die bestimmende Motivation des Ausgleichs von Personalengpässen. Diese Erkenntnis hat zur Konsequenz, dass heutzutage auch von Unternehmen und deren Entscheidungsträgern eine Verpflichtung zur Verantwortungswahrnehmung gegenüber der belasteten deutschen Vergangenheit eingefordert werden muss.

Eine solche Verantwortungswahrnehmung kann nicht darin bestehen die Handlungsmuster der Unrechtssystem zu wiederholen und sich vermeintlich unwissend über geschichtlichen Zusammenhänge hinweg zu setzen. Analog zum strafrechtlichen Grundsatz 'Unwissenheit schützt vor Bestrafung nicht', muss hier der ethisch, moralische Grundsatz gelten 'Unwissenheit und intellektuelle Überforderung schützt nicht vor der Verpflichtung zur Verantwortungswahrnehmung'.

Aufgrund unserer Historie ist es nicht hinnehmbar, dass Entscheidungsträger in Unternehmen den Grundsatz von 'Treu und Glaube' missachten und aus einer



egoistischen Motivation heraus Beschäftigte einer Arbeitnehmerüberlassung ausbeuten, um sie anschließend einer unausweichlichen existenziellen Vernichtung anheim fallen zu lassen.Verantwortungswahrnehmung darf nicht zur Alibifunktion an periodisch wiederkehrenden Gedenktagen verkommen, sondern muss unser alltägliches Handeln bestimmen. Dies ist die Quintessenz der wissenschaftlichen Erkenntnis, wonach das Unrechtssystem keine Folge unvermittelt auftretender Monster, sondern eine Folge des unreflektierte Handelns Einzelner war.

Eine Verantwortungswahrnehmung, welche Interessen eines Unternehmens, einer Institution oder sonstigen Gruppierung den individuellen Interessen von Arbeitssuchenden voranstellt missachtet die grundgesetzlichen Vorgaben, derzufolge der Schutz des Individuums, als Folge der schlimmsten Geschehnisse der Menschheitsgeschichte als höchstes zu schützendes Rechtsgut manifestiert wurde. Eine, nur auf Unternehmen, Institutionen und Gruppierungen ausgerichtete Interessenwahrnehmung missachtet zudem den historischen Sachverhalt, wonach gesellschaftliche Fehleinwicklungen niemals von Individuen ausgingen, sondern hierfür in einer historischen Betrachtung



durchwegs Unternehmen, Institutionen und sonstige Gruppierungen ursächlich waren.

Quintessenz

Arbeitnehmerüberlassung entbehrt jegliche Rechtfertigung aufgrund der folgend zusammengefassten Kriterien.

  • Arbeitnehmerüberlassung fehlende Rechtfertigung aufgrund historischer Vorlage der Zwangsarbeit

  • Missachtung der daraus folgenden historischen Verantwortung
  • Kontinuum der Praxis einer Gehilfenschaft des Unrechstssystem
  • Missachtung grundgesetzlicher Vorgabe des Schutz des Individuums
  • Missachtung der Verpflichtung Lehren aus unserer belasteter Historie zu ziehen
  • Missachtung jeglicher ethischer Grundsätze
  • Missachtung der Würde des Menschen


Über nebenstehenden Link sind weitere Dokumentationsinhalte zugänglich.