Samstag, 28. November 2015

SAINLawsuitArbG_20151004



















A.B.Treiner * Leopoldstraße 124 * D-80802 München



Arbeitsgericht München
Winzererstraße 106

80797 München










München, 4. Oktober 2015


20 Ca 5360/15


In Sachen


Adolf B Treiner

gegen


SIGNALIS GmbH


bittet der Kläger um Kenntnisnahme der beigefügten Zusammenfassung seines Rechtsstandpunktes.


Ergänzend zum Schriftsatz vom 19.08.2015 erweitert der Kläger seine Ansprüche um den Anspruch einer adäquaten Beförderung bzw. Hilfsweise um Zumessen einer angemessenen Entschädigung für den Fall, dass das Gericht zu der Erkenntnis gelangen sollte, dass kein fingiertes Arbeitsverhältnis nach dem AÜG anzunehmen sei.


Begründung der Anspruchserweiterung:

Nach gängiger Praxis des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hat eine Entschädigung die Umstände zu berücksichtigen, welche ohne Eintreten einerMenschenrechtsverletzung verwirklicht hätten werden können.
Der Kläger hält für innerstaatliche Verletzungen von Grundrechten einen analogen Anspruch der gängigen Praxisdes EGMR für angemessen.
Aufgrund des Know-Hows des Klägers und der von ihm für die Beklagte erbrachten Leistung sowie seiner Lebensleistung ist wohl von einemKarriereschub auf eine Position eines Prinzipallexperten auszugehen.








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      Adolf B Treiner