Samstag, 23. Januar 2016

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Nina Kugler – Policewoman in Munich

Nach Auffassung der Frau Kugler habe ein Beschuldigter ihre willkürliche Darstellung eines Sachverhaltes einfach widerspruchslos hinzunehmen und solle es dabei bewenden lassen. Die wissenschaftliche Geschichtsforschung zeigt ohne Zweifel, dass ein solcher Anspruch von Angehörigen der Ausführungsorgane eine maßgebliche Ursache der schlimmsten Menschheitskatastrophe war, weshalb in einem Rechtsstaat dieser Anspruch jeglicher Rechtfertigung entbehrt. Es scheint so, dass sich Frau Kugler nicht mit grundlegenden Anforderungen ihres Berufes, nämlich mit der belasteten Vergangenheit ihres Berufsstandes auseinandergesetzt hat und deshalb ihr unreflektiertes, willkürliches Handeln als einen legitimen Umgang mit Bürgern betrachtet. Analoge Geschehnisse aus der Zeit des deutschen Unrechtssystems belegen klar und deutlich, dass durch derartiges unreflektiertes Verhalten Bürger in die Emigration oder in den Freitod getrieben wurden. Offensichtlich vertritt Frau Kugler eine Auffassung, derzufolge Angehörige der Ausführungsorgane hierzu legitimiert seien. Die schlimmste Menschheitskatastrophe war keine Folge von plötzlich erschienen Monstern, sondern eine Folge des unreflektierten, missbräuchlichen Handels derer, denen Macht übertragen wurde.










The German judicial system intentionally ignores that legal peace and legal certainty can occur only, if compared to individual fundamental right holders simultaneously the inviolability of its freedom rights in accordance with article 1 paragraph 2 of Constitutional Law will be ensured or will be restored through reversal by the consequence elimination due to illegal violation of fundamental rights in accordance with article 19 paragraph 4 sentence 2, half-sentence 2 of the Constitutional Law.