Nach
Auffassung der Frau Kugler habe ein Beschuldigter ihre
willkürliche Darstellung eines Sachverhaltes einfach
widerspruchslos hinzunehmen und solle es dabei bewenden lassen.
Die wissenschaftliche Geschichtsforschung zeigt ohne Zweifel, dass
ein solcher Anspruch von Angehörigen der Ausführungsorgane eine
maßgebliche Ursache der schlimmsten Menschheitskatastrophe war,
weshalb in einem Rechtsstaat dieser Anspruch jeglicher
Rechtfertigung entbehrt. Es scheint so, dass sich Frau Kugler
nicht mit grundlegenden Anforderungen ihres Berufes, nämlich mit
der belasteten Vergangenheit ihres Berufsstandes
auseinandergesetzt hat und deshalb ihr unreflektiertes,
willkürliches Handeln als einen legitimen Umgang mit Bürgern
betrachtet. Analoge Geschehnisse aus der Zeit des deutschen
Unrechtssystems belegen klar und deutlich, dass durch derartiges
unreflektiertes Verhalten Bürger in die Emigration oder in den
Freitod getrieben wurden. Offensichtlich vertritt Frau Kugler eine
Auffassung, derzufolge Angehörige der Ausführungsorgane hierzu
legitimiert seien. Die schlimmste Menschheitskatastrophe war
keine Folge von plötzlich erschienen Monstern, sondern eine Folge
des unreflektierten, missbräuchlichen Handels derer, denen Macht
übertragen wurde.
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The
German judicial system intentionally ignores that legal peace and
legal certainty can occur only, if compared to individual
fundamental right holders simultaneously the inviolability of its
freedom rights in accordance with article 1 paragraph 2 of
Constitutional Law will be ensured or will be restored through
reversal by the consequence elimination due to illegal violation
of fundamental rights in accordance with article 19 paragraph 4
sentence 2, half-sentence 2 of the Constitutional Law.
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