Montag, 18. Januar 2016

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Nina Kugler - Poizistin München

Wenn Ausführungsorgane ihre Verantwortung
gegenüber ihrer belasteten Vergangenheit missachten.

Nach Auffassung der Frau Kugler habe ein Beschuldigter ihre willkürliche Darstellung eines Sachverhaltes einfach widerspruchslos hinzunehmen und solle es dabei bewenden lassen. Die wissenschaftliche Geschichtsforschung zeigt ohne Zweifel, dass ein solcher Anspruch von Angehörigen der Ausführungsorgane eine maßgebliche Ursache der schlimmsten Menschheitskatastrophe war, weshalb in einem Rechtsstaat dieser Anspruch jeglicher Rechtfertigung entbehrt. Es scheint so, dass sich Frau Kugler nicht mit grundlegenden Anforderungen ihres Berufes, nämlich mit der belasteten Vergangenheit ihres Berufsstandes auseinandergesetzt hat und deshalb ihr unreflektiertes, willkürliches Handeln als einen legitimen Umgang mit Bürgern betrachtet. Analoge Geschehnisse aus der Zeit des deutschen Unrechtssystems belegen klar und deutlich, dass durch derartiges unreflektiertes Verhalten Bürger in die Emigration oder in den Freitod getrieben wurden. Offensichtlich vertritt Frau Kugler eine Auffassung, derzufolge Angehörige der Ausführungsorgane hierzu legitimiert seien. Die schlimmste Menschheitskatastrophe war keine Folge von plötzlich erschienen Monstern, sondern eine Folge des unreflektierten, missbräuchlichen Handels derer, denen Macht übertragen wurde.










Das Deutsche Rechtssystem ignoriert geflissentlich, dass Rechtsfrieden und Rechtssicherheit nur eintreten können, wenn gleichzeitig gegenüber dem einzelnen Grundrechtsträger die Unverletzlichkeit seiner Freiheitsgrundrechte gemäß Art. 1 Abs. 2 GG gewährleistet oder im Wege der Folgenbeseitigung wegen unzulässiger Grundrechteverletzung durch Rückabwicklung gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG wieder hergestellt ist.