auffallende
Übereinstimmung zwischen Cloud und Backup/Recovery erfordert
öffentliche Dokumentation
Eine
geplante öffentliche Dokumentation meines Arbeitsverhältnisses ist
durch Art. 10 EMRK gedeckt
die
öffentliche Dokumentation von Geschehnissen ist aufgrund unserer
Geschichte verpflichtend, ansonsten bestünde gar keine Möglichkeit
einem wiedererstehenden Unrechtssystem wirksam entgegentreten zu
können
auch
gängige Deutsche Rechtssprechung räumt öffentlichen Interesse
Vorrang ein
Anwendung
unlauterer Mittel macht eine Unterlassungsvereinbarung null und
nichtig
Der
Versuch, Ermahnungen zur geschichtlichen Verantwortung zu
dämonisieren ist ein unverantwortlicher Fauxpas, der rechtliche
Folgen haben muss
Selbst
eine berechtigte Unterlassungsvereinbarung
könnte das höhere Rechtsgut eine Dokumentationspflicht zur
Offenlegung von Missständen nicht einschränken.
Die
Anwendung von unlauteren Mitteln zeigt bereits, dass etwas verdeckt
werden soll
auch
die Nicht-Offenlegung der Zeiterfassung zeigt, dass etwas verdeckt
werden soll
ebenso
verpflichtet eine unterlassene Aufsichtspflicht durch Behörden zur
öffentlichen Dokumentation
die
unterlassene Aufsichtspflicht kommt willfährigen Amtshandlungen
gleich, welche von allen Historikern als maßgebliche Ursache
unserer geschichtlichen Fehlentwicklung identifiziert wurde
Meine
Entlassung wurde betriebsbedingt begründet (Einbruch im Bereich
Unix/Linux)
Cloud-Lösungen
basieren aus Gründen der Sicherheit immer auf Unix/Linux Lösungen
Daraus
folgt die betriebsbedingte Kündigung war ein vorgeschobener Grund
Cloud-Lösung
wurde von Trend Micro erst nach meiner Entlassung angeboten
auch
die unverhältnismäßige Reaktion von Trend Micro zeigt, dass etwas
verdeckt werden soll
öffentliches
Interesse ist gegeben, um unlauteren Mitteln bei
Beschäftigungsverhältnissen zu begegnen
an
der geplanten Dokumentation wird festgehalten – notfalls unter
Anwendung literarischer Mittel
Verweis
auf Art. 5 Abs. 3 GG (Freiheit der Kunst) – möglicher Bezug zur
realen Vita wird nicht verschleiert
bestehende
Dokumentationen im Internet bestätigen investigative Methodik
Gütliche
Einigung durch Gutachten bzgl. Cloud- / Backup/Recovery-Lösung
Übereinstimmung
Gütliche
Einigung durch neutrale Auswertung des Zeiterfassungssystem von
Trend Micro