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Rechtssache:
9 Ga 129/15
Datum:
05.09.2015
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Rechtsstandpunkt
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Eine
öffentliche Dokumentation ist ein legales Ansinnen (vgl.
Individualbeschwerde Nr. 5709/09 EGMR )
Die
Menschenrechte wurden erklärt, damit der Mensch nicht gezwungen
ist zum Aufstand als letztes
Mittel gegen Tyrannei und
Unterdrückung zurückzugreifen
Die
Tyrannei war keine Ursache wenigen Übertäter sonder war eine
Folge des unreflektierten Handelns
vielen Menschen
Dies
ist der Grund weshalb öffentliche Dokumentationen nicht durch
Einstweilige Verfügungen verhindert
werden können. Ansonsten
wäre es nicht möglich einem wiedererstehenden Unrechtssystem
wirksam
entgegenzutreten
die
öffentliche Dokumentation zur Aufdeckung potentieller
Missständen ist verpflichtend (vgl. Individualbeschwerde Nr.
28274/08 EGMR/Whistleblower)
auch
gängige Deutsche Rechtssprechung räumt öffentlichen Interesse
Vorrang ein
Der
Versuch, Ermahnungen zur geschichtlichen Verantwortung zu
dämonisieren ist ein unverantwortlicher Fauxpas, der rechtliche
Folgen haben muss
Es
steht außer Zweifel, dass meine Entlassung von Trend Micro keine
betriebsbedingte Kündigung
sondern durch Mobbing begründet war
Mobbing
ist unreflektiertes Handeln, welches eine verpflichtende
Dokumentation zur Folge haben muss
Daraus
folgt die betriebsbedingte Kündigung war nur ein vorgeschobener
Grund
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Hintergründe
meiner Entlassung
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Ich
wurde in einer Ad Hoc Aktion nach einem Kurzurlaub entlassen
Zuvor
wurde ich von Karen Martin und Jochen Strobl in einer
bedrohlichen Weise angegangen
Kennzeichen
einer betriebsbedingten Kündigung wäre, dass offene Aufgaben
auf besonnene
Weise beendet werden und das Arbeitsverhältnis mit
einem Abschiedsumtrunk seinen Abschluss findet
Diesen
Hintergrund als betriebsbedingte Veranlassung darzustellen kommt
dem gleich, was uns aus
der Geschichte als Bagatellisieren des
Opferleides geläufig ist
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Kennzeichen
der Adaption der Cloud-Lösung basierend auf
Backup/Recovery-Lösung
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Übereinstimmende
Funktionen
nahezu
identische Layout-Gestaltung in diversen Dokumentationen
Trend
Micro hatte während meines Angestelltenverhältnis keinerlei
Erfahrungen mit Cloud Technologien
Meine
Entlassung wurde betriebsbedingt begründet (angeblicher Einbruch
im Bereich Unix/Linux)
Cloud-Lösungen
basieren aus Gründen der Sicherheit immer auf Unix/Linux
Lösungen
Cloud-Lösung
wurde von Trend Micro erst nach meiner Entlassung vermarktet
Somit
steht zweifelsfrei fest, die Cloud-Lösung basiert auf meiner
Backup/Recovery-Lösung
auffallende
Übereinstimmung erfordert öffentliche Dokumentation
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Weitere
Gründe meiner Verantwortungswahrnehmung
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Ein
Zeiterfassungssystem unterliegt einer 10-jährigen gesetzlichen
Aufbewahrungs- und Nachweispflicht
Die
Überwachung diesbezüglicher Rahmenbedingungen ist eine
verpflichtende hoheitlich staatliche
Aufgabe
eine
Nicht-Wahrnehmung dieser verpflichtenden hoheitlich staatliche
Aufgabe kommt einer Missachtung
unserer geschichtlichen
Verantwortung gleich
auch
die Nicht-Offenlegung der Zeiterfassung zeigt, dass etwas
verdeckt werden soll
eine
unterlassene Aufsichtspflicht durch Behörden verpflichtet zur
öffentlichen Dokumentation
Die
Verantwortung gegenüber unserer Vergangenheit erfordert eine
unabhängige Auswertung des Zeiterfassungssystems, welche
notfalls durch Verfassungsklage und/oder Klage vor dem
Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte (mit öffentlicher
Dokumentation der Sachverhalte) eingefordert wird
Dies
könnte Trend Micro in einer unerwünschten, abträglichen,
öffentlichen Wahrnehmung erscheinen
lassen (vgl.
Individualbeschwerde Nr. 28274/08 EGMR/Whistleblower)
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Null
und Nichtigkeit bestehender Unterlassungsvereinbarungen
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Bestehende
Unterlassungsvereinbarung ist irrelevant, da sie keinerlei Bezug
zum aktuellen Verfahren hat
Bestehende
Unterlassungsvereinbarung ist null und nichtig, da sie auf
falsche Tatsachenbehauptungen beruht
bestehende
Unterlassungsvereinbarung ist null und nichtig, da ihr
Einschüchterung zugrunde lag
Anwendung
unlauterer Mittel macht eine Unterlassungsvereinbarung null und
nichtig
Die
Anwendung von unlauteren Mitteln zeigt bereits, dass etwas
verdeckt werden soll
auch
die unverhältnismäßige Reaktion von Trend Micro zeigt, dass
etwas verdeckt werden soll
öffentliches
Interesse ist gegeben, um unlauteren Mitteln bei
Beschäftigungsverhältnissen zu begegnen
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Mögliche
gütliche Einigung
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