Montag, 3. Oktober 2016

0Init

 Manch Besucher mag sich darüber wundern, dass die Dokumentationen
   nicht    zeitnah zu  zugrunde liegenden Geschehnissen veröffentlicht
   wurden! Dem kann nur entgegnet werden, dass eine frühzeitige
   Veröffentlichung mit Sicherheit dazu geführt hätte, das
   Vorhaben zu verhindern. Das vermeintlich rechtsstaatliche deutsche
   Rechtssystem würde in solchen Fall durch einstweilige Verfügungen
   sicherstellen, dass derartige Dokumentationen niemals das Licht der
   Öffentlichkeit erblicken würden.
   
 Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob eine Ankündigung einer
   Publikation überhaupt Themen beinhaltet, welche Andere in eine
   möglicherweise ungünstige öffentliche Wahrnehmung tauchen
   könnten. Wohl wissentlich, dass eine solche Praxis keinerlei
   Bestand vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
   hätte, wendet das Deutsche Rechtssystem dennoch die Keule der
   einstweiligen Verfügung mit Androhung exorbitanter Haftstrafen
   und enormen Strafzahlungen an, um derartige Versuche bereits im
   Keim zu ersticken. Die Absicht hinter einer solchen Praxis liegt
   wohl darin, Bürger durch Einschüchterung von legitimen
   Menschenrechten abzuhalten und dabei bemüht zu sein, sich  nicht
   einem Verdacht der Rechtsbeugung und der Missachtung grundlegender
   Menschenrechte auszusetzen, um damit den Schein von
   Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Das deutsche Rechtssystem geht mit
   dieser Praxis augenscheinlich davon aus, dass Individuen lieber
   auf ihnen zustehende Rechte verzichten werden, um den psychischen
   Belastungen und damit verbundenen Ängsten solcher Verfahren aus
   dem Weg zu gehen,  als für die Beachtung und Einhaltung ihnen
   zustehender Menschenrechte einzustehen. Das deutsche Rechtssystem
   protegiert hierdurch jene Kultur des Wegschauen, welchem von
   Historikern eine maßgebliche Ursache der einstigen schrecklichen
   Geschehnisse des 20. Jahrhunderts zugeschrieben wird.
 Bei dieser Praxis des deutschen Rechtssystem werden
   Verfügungsbeklagten neben der Androhung exorbitanter Haftstrafen
   und enormen Strafzahlungen auch Verfahrenskosten auferlegt,
   was zu Folge hat, dass Individuen, die nicht auf einen Rückhalt
   einer wahrnehmbaren Lobby oder Gruppierung bauen können, zum
   Stillschweigen gegenüber Missständen oder ihnen widerfahrenes
   Leid genötigt werden. Nach meinem Rechtsempfinden widerspricht
   eine solche Praxis jeglichen Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit
   und Regeln einer demokratischen Grundordnung, da sie nur jenen
   Mächtigen wie Presseorganen das Recht auf freie Meinungsäußerung
   zugesteht, welche sich durch deutsche Rechtsorgane nicht ohne
   weiteres und nicht geräuschlos zum Schweigen bringen lassen.
   Dabei missachtet das deutsche Rechtssystem jedoch, dass das
   Grundrecht der freien Meinungsäußerung ein Menschenrecht eines
   jeden Individuum darstellt, welches manifestiert wurde, um die
   monströsen Geschehnisse des 20. Jahrhunderts nie wieder Geschehen
   zu lassen. Das deutsche Rechtssystem unterminiert hierdurch
   systematisch, ob willentlich oder unreflektiert sei dahingestellt,
   die ethisch und moralische Verpflichtung einem möglichen
   wiedererstehenden Unrechtssystem wirksam entgegen zu treten.
 Um dieser Gefahr einer Verhinderung seiner Publikation durch das
   deutsche Rechtssystem zu entgehen, musste der Autor die
   Realisierung der Dokumentationen im Verborgenen umsetzen, um deren
   Veröffentlichung erst zu einem Zeitpunkt auf den Weg zu bringen,
   bei dem ein Unterdrücken  durch Rechtsorgane nicht mehr zu
   befürchten war. Die Dokumentation erhebt den Anspruch auf
   Missstände durch zugrunde liegenden Geschehnisse hinzuweisen, um
   deren Daseinsberechtigung in Frage zu stellen und Anstoß zur ethischen
 und moralischen Betrachtung deren Anwendung in der Gesellschaft
   zu bewirken. Ebenso beabsichtigt die Dokumentation Anderen, in
   ähnlichen Lebenssituationen eine Entscheidungshilfe zur Vermeidung
   eigener Lebenskrisen zu vermitteln.  Nach Auffassung des Autors
   zeigen die Geschehnisse durchaus Parallelen zur unheilvollen
   deutschen Geschichte, deren Wiederholung als Folge eines
   unreflektierten Handels es zu verhindern gilt.

Montag, 26. September 2016

de_AFSBFujitsu



FujitsuGmbh

Fujitsu Technology Solutions GmbH
EnnoJackwerth ChristianLeutner LudgerSiebertz RupertLehner VeraSchneevoigt EckhardEinert












The Issue AFSB















TMJPLawsuitArguments_20150902

Rechtsache: 9 Ga 129/15
Datum: 10.09.2015

Rechtsstandpunkt:

  • auffallende Übereinstimmung zwischen Cloud und Backup/Recovery erfordert öffentliche Dokumentation
  • Eine geplante öffentliche Dokumentation meines Arbeitsverhältnisses ist durch Art. 10 EMRK gedeckt
  • die öffentliche Dokumentation von Geschehnissen ist aufgrund unserer Geschichte verpflichtend, ansonsten bestünde gar keine Möglichkeit einem wiedererstehenden Unrechtssystem wirksam entgegentreten zu können
  • auch gängige Deutsche Rechtssprechung räumt öffentlichen Interesse Vorrang ein
  • Anwendung unlauterer Mittel macht eine Unterlassungsvereinbarung null und nichtig
  • Der Versuch, Ermahnungen zur geschichtlichen Verantwortung zu dämonisieren ist ein unverantwortlicher Fauxpas, der rechtliche Folgen haben muss
  • Selbst eine berechtigte Unterlassungsvereinbarung könnte das höhere Rechtsgut eine Dokumentationspflicht zur Offenlegung von Missständen nicht einschränken.
  • Die Anwendung von unlauteren Mitteln zeigt bereits, dass etwas verdeckt werden soll
  • auch die Nicht-Offenlegung der Zeiterfassung zeigt, dass etwas verdeckt werden soll
  • ebenso verpflichtet eine unterlassene Aufsichtspflicht durch Behörden zur öffentlichen Dokumentation
  • die unterlassene Aufsichtspflicht kommt willfährigen Amtshandlungen gleich, welche von allen Historikern als maßgebliche Ursache unserer geschichtlichen Fehlentwicklung identifiziert wurde
  • Meine Entlassung wurde betriebsbedingt begründet (Einbruch im Bereich Unix/Linux)
  • Cloud-Lösungen basieren aus Gründen der Sicherheit immer auf Unix/Linux Lösungen
  • Daraus folgt die betriebsbedingte Kündigung war ein vorgeschobener Grund
  • Cloud-Lösung wurde von Trend Micro erst nach meiner Entlassung angeboten
  • auch die unverhältnismäßige Reaktion von Trend Micro zeigt, dass etwas verdeckt werden soll
  • öffentliches Interesse ist gegeben, um unlauteren Mitteln bei Beschäftigungsverhältnissen zu begegnen
  • an der geplanten Dokumentation wird festgehalten – notfalls unter Anwendung literarischer Mittel
  • Verweis auf Art. 5 Abs. 3 GG (Freiheit der Kunst) – möglicher Bezug zur realen Vita wird nicht verschleiert
  • bestehende Dokumentationen im Internet bestätigen investigative Methodik

  • Gütliche Einigung durch Gutachten bzgl. Cloud- / Backup/Recovery-Lösung Übereinstimmung
  • Gütliche Einigung durch neutrale Auswertung des Zeiterfassungssystem von Trend Micro

TMJPLawsuitArgsEng_20150906

Law case: 9 Ga 129/15
Date: 05.09.2105
   
My dismissal

   
  • I was dismissed in an ad hoc way after returning from a short vacation break
  • Before Karin Martin together with Jochen Strobl had been acted against me with
    a threatening behavior
  • The symptom of a compulsory redundancy would be to finish the current tasks in a
    smooth way by ending the employment with a farewell drink
  • After my dismissal TMJP started their Cloud campaign
  • Because of security aspects are cloud solutions always based on UNIX/LINUX technologies
  • That's all indications that my dismissal was based on bullying attacks and not caused by compulsory redundancy
My legal viewpoint


  • My public documentary is a legal procedure referring article 10 of the ECHR
  • The human rights has been declared due to that mankind is not to be compelled to have
    recourse, as a last resort, to rebellion against tyranny and oppression
  • The tyranny wasn't established by some evildoers but by the unconsidered doing of
    many people
  • That's the reason why documentaries cannot be prevented by interim injunctions
    otherwise it would not be possible to oppose against a re-establishment of a system
    of injustice
  • The acting of people relating to my dismissal was surely caused by unconsidered
    doing of them

My Expectation

  • Compensation of the lost of my private pension insurance
  • Compensation of the lost of my private health insurance
  • Compensation of the enormous overtime hours during my employment
  • Compensation to the interruption of my career advancement to directors level
  • Compensation for using my Backup/Recovery solution as baseline of
    TMJP's cloud solution
  • Compensation for the mental suffering caused by the bullying attacks preceding
    my dismissal

TMJPLawsuitArgs_20150910

Rechtsache: 9 Ga 129/15
Datum: 10.09.2015

Hintergründe meiner Entlassung (Ergänzungen)

  • Ich wurde in einer Ad Hoc Aktion nach einem Kurzurlaub entlassen
  • Zuvor wurde ich von Karen Martin und Jochen Strobl in einer bedrohlichen Weise angegangen
  • Dieses Handeln entspricht einer Attitüde bei der von jenen die Macht ausüben eine Erwartungshaltung
    zum Ausdruck kommt, derzufolge jene gegen die Macht ausgeübt wird, dieses einfach geschehen zu
    lassen haben
  • Die unreflektierte Argumentation der Gegenpartei nötigt leider zu einem historischen Exkurs mit Verweis
    auf Zeitzeugenschilderungen: Mit einer solchen Attitüde wurden einst Menschen, weil sie der
    Erwartungshaltung von Macht-Ausübenden nicht Folge leisten wollten, bei lebendigem Leibe in
    Verbrennungsöfen verfrachtet
  • Weiter reflektiert die Gegenpartei nicht, dass das was wir heute an Gräueltaten vom IS erleben, nicht
    einmal eine Randnotiz der Geschehnisse unserer Geschichte Wert gewesen wäre
  • Ich glaube nicht, dass 70 Jahre ein ausreichender Zeitrahmen ist, um tief verwurzelte Verhaltensmuster
    ins Gegenteil zu verkehren – zumal nicht dann, wenn die Aufarbeitung einer belasteten Vergangenheit
    systematisch ausgeblendet wird
  • Wie Konfliktsituationen nach menschenwürdigen Regeln begegnet werden kann, hat uns Israel beim
    kürzlichen Protest
    äthiopischstämmiger Juden gegen Rassismus vorgeführt, wo sich der israelische
    Ministerpräsident die Nöte Betroffener anhörte und einseitigen Anschuldigungen jegliche Rechtfertigung
    absprach
  • Herr Eberl sah im Mobbing gegen mich ausschließlich eine adäquate Maßnahme darin, sich des
    Opfers zu entledigen – ob einer solchen Person, nach unseren geschichtlichen Erfahrungen, eine
    Führungsbefähigung zugesprochen werden kann, darf bezweifelt werden und macht eine Dokumentation
    entsprechender Sachverhalte unerlässlich
  • menschlichen Entgleisungen kann nur dadurch begegnet werden, indem man sich entsprechende
    Situationen permanent vergegenwärtigt – nur dadurch kann dagegen eine natürliche Hemmschwelle
    aufgebaut werden. Diese wissenschaftliche Erkenntnis aus Kindesmisshandlungen hat bei allen
    menschlichen Entgleisungen ihre Gültigkeit
  • Das seit 70 Jahren andauernde Bestreben des Totschweigen einer Thematisierung vergleichbarer
    Geschehnisse, hat zweifellos das heutige Erstarken rechts-extremer Gruppierungen mit den Auswüchsen
    (PEGIDA, NSU-Verstrickungen, horrende Fallzahl polizeilicher Übergriffe, hinausposaunte
    Goebbels-Zitate bei Polizeieinsätzen, Vorfälle um Asylsuchende bei der Hannoveraner Bundespolizei,
    entwürdigende Prozessführungen durch Richter und Staatsanwälte etc. etc. etc.) und damit eine
    Vergleichbarkeit des Entstehens und Etablierens des dunkelsten Kapitels unserer Geschichte zur Folge und
    muss jeden verantwortungsbewussten Menschen dazu veranlassen nicht erneut weg zuschauen
  • Kennzeichen einer betriebsbedingten Kündigung wäre, dass offene Aufgaben auf besonnene Weise
    beendet werden und das Arbeitsverhältnis mit einem Abschiedsumtrunk seinen Abschluss findet
  • Die Hintergründe meiner Entlassung als betriebsbedingte Veranlassung darzustellen kommt dem gleich,
    was uns aus der Geschichte als Bagatellisieren des Opferleides geläufig ist und erfordert deshalb eine
    zwingende Dokumentation

TMJPLawsuitArgs_20150908

Rechtssache: 9 Ga 129/15
Datum: 05.09.2015

Rechtsstandpunkt


  • Eine öffentliche Dokumentation ist ein legales Ansinnen (vgl. Individualbeschwerde Nr. 5709/09 EGMR )
  • Die Menschenrechte wurden erklärt, damit der Mensch nicht gezwungen ist zum Aufstand als letztes
    Mittel gegen Tyrannei und Unterdrückung zurückzugreifen
  • Die Tyrannei war keine Ursache wenigen Übertäter sonder war eine Folge des unreflektierten Handelns
    vielen Menschen
  • Dies ist der Grund weshalb öffentliche Dokumentationen nicht durch Einstweilige Verfügungen verhindert
    werden können. Ansonsten wäre es nicht möglich einem wiedererstehenden Unrechtssystem wirksam
    entgegenzutreten
  • die öffentliche Dokumentation zur Aufdeckung potentieller Missständen ist verpflichtend
    (vgl. Individualbeschwerde Nr. 28274/08 EGMR/Whistleblower)
  • auch gängige Deutsche Rechtssprechung räumt öffentlichen Interesse Vorrang ein
  • Der Versuch, Ermahnungen zur geschichtlichen Verantwortung zu dämonisieren ist ein
    unverantwortlicher Fauxpas, der rechtliche Folgen haben muss
  • Es steht außer Zweifel, dass meine Entlassung von Trend Micro keine betriebsbedingte Kündigung
    sondern durch Mobbing begründet war
  • Mobbing ist unreflektiertes Handeln, welches eine verpflichtende Dokumentation zur Folge haben muss
  • Daraus folgt die betriebsbedingte Kündigung war nur ein vorgeschobener Grund
Hintergründe meiner Entlassung

  • Ich wurde in einer Ad Hoc Aktion nach einem Kurzurlaub entlassen
  • Zuvor wurde ich von Karen Martin und Jochen Strobl in einer bedrohlichen Weise angegangen
  • Kennzeichen einer betriebsbedingten Kündigung wäre, dass offene Aufgaben auf besonnene
    Weise beendet werden und das Arbeitsverhältnis mit einem Abschiedsumtrunk seinen Abschluss findet
  • Diesen Hintergrund als betriebsbedingte Veranlassung darzustellen kommt dem gleich, was uns aus
    der Geschichte als Bagatellisieren des Opferleides geläufig ist
Kennzeichen der Adaption der Cloud-Lösung basierend auf Backup/Recovery-Lösung

  • Übereinstimmende Funktionen
  • nahezu identische Layout-Gestaltung in diversen Dokumentationen
  • Trend Micro hatte während meines Angestelltenverhältnis keinerlei Erfahrungen mit Cloud Technologien
  • Meine Entlassung wurde betriebsbedingt begründet (angeblicher Einbruch im Bereich Unix/Linux)
  • Cloud-Lösungen basieren aus Gründen der Sicherheit immer auf Unix/Linux Lösungen
  • Cloud-Lösung wurde von Trend Micro erst nach meiner Entlassung vermarktet
  • Somit steht zweifelsfrei fest, die Cloud-Lösung basiert auf meiner Backup/Recovery-Lösung
  • auffallende Übereinstimmung erfordert öffentliche Dokumentation



Weitere Gründe meiner Verantwortungswahrnehmung

  • Ein Zeiterfassungssystem unterliegt einer 10-jährigen gesetzlichen Aufbewahrungs- und Nachweispflicht
  • Die Überwachung diesbezüglicher Rahmenbedingungen ist eine verpflichtende hoheitlich staatliche
    Aufgabe
  • eine Nicht-Wahrnehmung dieser verpflichtenden hoheitlich staatliche Aufgabe kommt einer Missachtung
    unserer geschichtlichen Verantwortung gleich
  • auch die Nicht-Offenlegung der Zeiterfassung zeigt, dass etwas verdeckt werden soll
  • eine unterlassene Aufsichtspflicht durch Behörden verpflichtet zur öffentlichen Dokumentation
  • Die Verantwortung gegenüber unserer Vergangenheit erfordert eine unabhängige Auswertung des
    Zeiterfassungssystems, welche notfalls durch Verfassungsklage und/oder Klage vor dem Europäischen
    Gerichtshof für Menschenrechte (mit öffentlicher Dokumentation der Sachverhalte) eingefordert wird
  • Dies könnte Trend Micro in einer unerwünschten, abträglichen, öffentlichen Wahrnehmung erscheinen
    lassen (vgl. Individualbeschwerde Nr. 28274/08 EGMR/Whistleblower)

Null und Nichtigkeit bestehender Unterlassungsvereinbarungen

  • Bestehende Unterlassungsvereinbarung ist irrelevant, da sie keinerlei Bezug zum aktuellen Verfahren hat
  • Bestehende Unterlassungsvereinbarung ist null und nichtig, da sie auf falsche Tatsachenbehauptungen beruht
  • bestehende Unterlassungsvereinbarung ist null und nichtig, da ihr Einschüchterung zugrunde lag
  • Anwendung unlauterer Mittel macht eine Unterlassungsvereinbarung null und nichtig
  • Die Anwendung von unlauteren Mitteln zeigt bereits, dass etwas verdeckt werden soll
  • auch die unverhältnismäßige Reaktion von Trend Micro zeigt, dass etwas verdeckt werden soll
  • öffentliches Interesse ist gegeben, um unlauteren Mitteln bei Beschäftigungsverhältnissen zu begegnen

Mögliche gütliche Einigung

  • Gutachten bzgl. Cloud- / Backup/Recovery-Lösung Übereinstimmung
  • neutrale Auswertung des Zeiterfassungssystem von Trend Micro

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