Samstag, 23. Januar 2016

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Gerhard Zierl – former President of Local Court Munich

Anscheinend vertritt Herr Zierl eine Auffassung, wonach das Recht auf faires Rechtsverfahren nicht durch Grundgesetze oder allgemeine Menschenrechte bestimmte wird, sondern ausschließlich seiner Einschätzung der Würdigkeit eines Rechtssuchenden unterliege. Rechtssuchende, die nicht seiner Stereotype entsprechen, haben es dabei bewenden zu lassen. Darüber hinaus scheint Herr Zierl auch der Auffassung zu sein, das Angehörige der Rechtsorgane dazu legitimiert seien, Recht suchende durch Einschüchterung von legitimen Rechten abzuhalten. Es scheint so, dass sich Herr Zierl nicht mit grundlegenden Anforderungen seines Berufes, nämlich mit der belasteten Vergangenheit seines Berufsstandes auseinandergesetzt hat und deshalb unreflektiertes, willkürliches Handeln als einen legitimen Umgang mit Bürgern betrachtet. Analoge Geschehnisse aus der Zeit des deutschen Unrechtssystems belegen klar und deutlich, dass durch derartiges unreflektiertes Verhalten Bürger in die Emigration oder in den Freitod getrieben wurden. Parallelen zur Rechtsauffassung des Unrechtssystems belegen nachhaltig, dass das deutsche Rechtssystem keinerlei Lehren aus seiner belasteten Vergangenheit gezogen hat.











The German judicial system intentionally ignores that legal peace and legal certainty can occur only, if compared to individual fundamental right holders simultaneously the inviolability of its freedom rights in accordance with article 1 paragraph 2 of Constitutional Law will be ensured or will be restored through reversal by the consequence elimination due to illegal violation of fundamental rights in accordance with article 19 paragraph 4 sentence 2, half-sentence 2 of the Constitutional Law.