Anscheinend
vertritt Herr Zierl eine Auffassung, wonach das Recht auf faires
Rechtsverfahren nicht durch Grundgesetze
oder allgemeine
Menschenrechte
bestimmte wird, sondern ausschließlich seiner Einschätzung der
Würdigkeit eines Rechtssuchenden unterliege. Rechtssuchende, die
nicht seiner Stereotype entsprechen, haben es dabei bewenden zu
lassen. Darüber hinaus scheint Herr Zierl auch der Auffassung zu
sein, das Angehörige der Rechtsorgane dazu legitimiert seien,
Recht suchende durch Einschüchterung von legitimen Rechten
abzuhalten. Es scheint so, dass sich Herr Zierl nicht mit
grundlegenden Anforderungen seines Berufes, nämlich mit der
belasteten Vergangenheit seines Berufsstandes auseinandergesetzt
hat und deshalb unreflektiertes, willkürliches Handeln als einen
legitimen Umgang mit Bürgern betrachtet. Analoge Geschehnisse aus
der Zeit des deutschen Unrechtssystems belegen klar und deutlich,
dass durch derartiges unreflektiertes Verhalten Bürger in die
Emigration oder in den Freitod getrieben wurden. Parallelen zur
Rechtsauffassung
des Unrechtssystems
belegen nachhaltig, dass das deutsche Rechtssystem keinerlei
Lehren aus seiner belasteten Vergangenheit gezogen hat.
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The
German judicial system intentionally ignores that legal peace and
legal certainty can occur only, if compared to individual
fundamental right holders simultaneously the inviolability of its
freedom rights in accordance with article 1 paragraph 2 of
Constitutional Law will be ensured or will be restored through
reversal by the consequence elimination due to illegal violation
of fundamental rights in accordance with article 19 paragraph 4
sentence 2, half-sentence 2 of the Constitutional Law.
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