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Donnerstag, 10. März 2016

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Peter Brenner, Consultant, Köln
Benno Grunewald, Attorney, Bremen
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Diese Dokumentation verfolgt eine Absicht der Öffentlichkeit aufzuzeigen, dass in Deutschland manche Zeitgenossen nichts aus der finsteren deutschen Historie gelernt haben und diese deshalb nach wie vor Verhaltensmuster praktizieren, die durchaus Erinnerungen an die dunkelste Epoche der Deutschen Geschichte erkennen lassen.
Die Dokumentation soll zudem aufzeigen, wie das deutsche Rechtssystem für identische Sachverhalten unterschiedliche Rechtsmaßstäbe anlegt. So wird beispielsweise eine überhöhte Miete zurecht als strafrechtlich relevanter Wucher eingestuft. Wenn jedoch Rechtsanwälte für eine Leistung, die lediglich darin bestand die Ausarbeitungen seines Mandaten durch Cut&Paste in eine juristisch taugliche Form zu bringen, ein 50fach (=5000 Prozent) überhöhtes Honorar in Rechnung stellen und damit eine Notsituation von Mandaten missbrauchen, dann wird dieser Sachverhalt vom deutschen Rechtssystem als legitimes Geschäftsgebaren eingestuft. Der Autor dieser Dokumentation ist der Auffassung, dass dies durchaus Analogien zu den Geschehnissen der Arisierung und praktizierten willfährigen Gehilfenschaft unserer finsteren Geschichtsepoche aufkommen lässt. Die Einschaltung eines Strohmannes belegt zudem, dass sich der Anwalt im zugrunde liegenden Fall durchaus der Unangemessenheit seines Handels bewusst war.








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Peter Brenner, Berater, Köln
Benno Grunewald, Rechtsanwalt, Bremen
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Diese Dokumentation verfolgt eine Absicht der Öffentlichkeit aufzuzeigen, dass in Deutschland manche Zeitgenossen nichts aus der finsteren deutschen Historie gelernt haben und diese deshalb nach wie vor Verhaltensmuster praktizieren, die durchaus Erinnerungen an die dunkelste Epoche der Deutschen Geschichte erkennen lassen.
Die Dokumentation soll zudem aufzeigen, wie das deutsche Rechtssystem für identische Sachverhalten unterschiedliche Rechtsmaßstäbe anlegt. So wird beispielsweise eine überhöhte Miete zurecht als strafrechtlich relevanter Wucher eingestuft. Wenn jedoch Rechtsanwälte für eine Leistung, die lediglich darin bestand die Ausarbeitungen seines Mandaten durch Cut&Paste in eine juristisch taugliche Form zu bringen, ein 50fach (=5000 Prozent) überhöhtes Honorar in Rechnung stellen und damit eine Notsituation von Mandaten missbrauchen, dann wird dieser Sachverhalt vom deutschen Rechtssystem als legitimes Geschäftsgebaren eingestuft. Der Autor dieser Dokumentation ist der Auffassung, dass dies durchaus Analogien zu den Geschehnissen der Arisierung und praktizierten willfährigen Gehilfenschaft unserer finsteren Geschichtsepoche aufkommen lässt. Die Einschaltung eines Strohmannes belegt zudem, dass sich der Anwalt im zugrunde liegenden Fall durchaus der Unangemessenheit seines Handels bewusst war.