Donnerstag, 17. März 2016

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Christian Bayer - Polizist München

Als willfähriger Mitläufer ist Herr Bayer der Auffassung, dass ihn ein Sachverhalt nichts angehe bei dem Bürger von seinen Kollegen durch willkürliche Darstellung eines Sachverhaltes verleumdet und verunglimpft werden. Es scheint so, dass sich Herr Bayer nicht mit grundlegenden Anforderungen seines Berufes, nämlich mit der belasteten Vergangenheit seines Berufsstandes auseinandergesetzt hat und deshalb unreflektiertes, willkürliches Handeln von Angehörigen der Ausführungsorgane als legitimen Umgang mit Bürgern betrachtet. Analoge Geschehnisse aus der Zeit des deutschen Unrechtssystems belegen klar und deutlich, dass durch derartiges unreflektiertes Verhalten Bürger in die Emigration oder in den Freitod getrieben wurden. Offensichtlich vertritt Herr Bayer eine Auffassung, derzufolge Angehörige der Ausführungsorgane hierzu legitimiert seien. Die schlimmste Menschheitskatastrophe war keine Folge von plötzlich erschienen Monstern, sondern eine Folge des unreflektierten, missbräuchlichen Handels derer, denen Macht übertragen wurde. Nach den Worten der ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker ist man nicht nur verantwortlich, für das was man tut, sondern auch für das was man geschehen lässt.











Das Deutsche Rechtssystem ignoriert geflissentlich, dass Rechtsfrieden und Rechtssicherheit nur eintreten können, wenn gleichzeitig gegenüber dem einzelnen Grundrechtsträger die Unverletzlichkeit seiner Freiheitsgrundrechte gemäß Art. 1 Abs. 2 GG gewährleistet oder im Wege der Folgenbeseitigung wegen unzulässiger Grundrechteverletzung durch Rückabwicklung gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG wieder hergestellt ist.