Als
willfähriger
Mitläufer ist Herr
Bayer der Auffassung, dass ihn ein Sachverhalt nichts angehe bei
dem Bürger von seinen Kollegen durch willkürliche
Darstellung eines Sachverhaltes verleumdet
und verunglimpft werden. Es
scheint so, dass sich Herr
Bayer
nicht mit grundlegenden Anforderungen seines
Berufes, nämlich
mit
der belasteten
Vergangenheit seines
Berufsstandes auseinandergesetzt
hat und deshalb unreflektiertes,
willkürliches
Handeln von
Angehörigen der Ausführungsorgane als
legitimen
Umgang mit Bürgern betrachtet. Analoge
Geschehnisse aus der Zeit des deutschen Unrechtssystems belegen
klar und deutlich, dass durch derartiges unreflektiertes Verhalten
Bürger in die Emigration oder in den Freitod getrieben wurden.
Offensichtlich vertritt Herr Bayer eine Auffassung, derzufolge
Angehörige der Ausführungsorgane hierzu legitimiert seien. Die
schlimmste Menschheitskatastrophe war keine
Folge
von plötzlich erschienen Monstern, sondern eine Folge des
unreflektierten, missbräuchlichen Handels derer, denen Macht
übertragen wurde.
Nach den Worten der ehemaligen Bundespräsidenten Richard von
Weizsäcker ist man nicht nur verantwortlich, für das was man
tut, sondern auch für das was man geschehen lässt.
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Das
Deutsche Rechtssystem ignoriert geflissentlich, dass Rechtsfrieden
und Rechtssicherheit nur eintreten können, wenn gleichzeitig
gegenüber dem einzelnen Grundrechtsträger die Unverletzlichkeit
seiner Freiheitsgrundrechte gemäß Art. 1 Abs. 2 GG gewährleistet
oder im Wege der Folgenbeseitigung wegen unzulässiger
Grundrechteverletzung durch Rückabwicklung gemäß Art. 19 Abs. 4
Satz 2, 2. Halbsatz GG wieder hergestellt ist.
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