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Manch Besucher mag sich darüber wundern, dass die Dokumentationen
nicht zeitnah zu zugrunde liegenden Geschehnissen veröffentlicht
wurden! Dem kann nur entgegnet werden, dass eine frühzeitige
Veröffentlichung mit Sicherheit dazu geführt hätte, das
Vorhaben zu verhindern. Das vermeintlich rechtsstaatliche deutsche
Rechtssystem würde in solchen Fall durch einstweilige Verfügungen
sicherstellen, dass derartige Dokumentationen niemals das Licht der
Öffentlichkeit erblicken würden.
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Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob eine Ankündigung einer
Publikation überhaupt Themen beinhaltet, welche Andere in eine
möglicherweise ungünstige öffentliche Wahrnehmung tauchen
könnten. Wohl wissentlich, dass eine solche Praxis keinerlei
Bestand vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
hätte, wendet das Deutsche Rechtssystem dennoch die Keule der
einstweiligen Verfügung mit Androhung exorbitanter Haftstrafen
und enormen Strafzahlungen an, um derartige Versuche bereits im
Keim zu ersticken. Die Absicht hinter einer solchen Praxis liegt
wohl darin, Bürger durch Einschüchterung von legitimen
Menschenrechten abzuhalten und dabei bemüht zu sein, sich nicht
einem Verdacht der Rechtsbeugung und der Missachtung grundlegender
Menschenrechte auszusetzen, um damit den Schein von
Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Das deutsche Rechtssystem geht mit
dieser Praxis augenscheinlich davon aus, dass Individuen lieber
auf ihnen zustehende Rechte verzichten werden, um den psychischen
Belastungen und damit verbundenen Ängsten solcher Verfahren aus
dem Weg zu gehen, als für die Beachtung und Einhaltung ihnen
zustehender Menschenrechte einzustehen. Das deutsche Rechtssystem
protegiert hierdurch jene Kultur des Wegschauen, welchem von
Historikern eine maßgebliche Ursache der einstigen schrecklichen
Geschehnisse des 20. Jahrhunderts zugeschrieben wird.
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Bei dieser Praxis des deutschen Rechtssystem werden
Verfügungsbeklagten neben der Androhung exorbitanter Haftstrafen
und enormen Strafzahlungen auch Verfahrenskosten auferlegt,
was zu Folge hat, dass Individuen, die nicht auf einen Rückhalt
einer wahrnehmbaren Lobby oder Gruppierung bauen können, zum
Stillschweigen gegenüber Missständen oder ihnen widerfahrenes
Leid genötigt werden. Nach meinem Rechtsempfinden widerspricht
eine solche Praxis jeglichen Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit
und Regeln einer demokratischen Grundordnung, da sie nur jenen
Mächtigen wie Presseorganen das Recht auf freie Meinungsäußerung
zugesteht, welche sich durch deutsche Rechtsorgane nicht ohne
weiteres und nicht geräuschlos zum Schweigen bringen lassen.
Dabei missachtet das deutsche Rechtssystem jedoch, dass das
Grundrecht der freien Meinungsäußerung ein Menschenrecht eines
jeden Individuum darstellt, welches manifestiert wurde, um die
monströsen Geschehnisse des 20. Jahrhunderts nie wieder Geschehen
zu lassen. Das deutsche Rechtssystem unterminiert hierdurch
systematisch, ob willentlich oder unreflektiert sei dahingestellt,
die ethisch und moralische Verpflichtung einem möglichen
wiedererstehenden Unrechtssystem wirksam entgegen zu treten.
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Um dieser Gefahr einer Verhinderung seiner Publikation durch das
deutsche Rechtssystem zu entgehen, musste der Autor die
Realisierung der Dokumentationen im Verborgenen umsetzen, um deren
Veröffentlichung erst zu einem Zeitpunkt auf den Weg zu bringen,
bei dem ein Unterdrücken durch Rechtsorgane nicht mehr zu
befürchten war. Die Dokumentation erhebt den Anspruch auf
Missstände durch zugrunde liegenden Geschehnisse hinzuweisen, um
deren Daseinsberechtigung in Frage zu stellen und Anstoß zur ethischen
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und moralischen Betrachtung deren Anwendung in der Gesellschaft
zu bewirken. Ebenso beabsichtigt die Dokumentation Anderen, in
ähnlichen Lebenssituationen eine Entscheidungshilfe zur Vermeidung
eigener Lebenskrisen zu vermitteln. Nach Auffassung des Autors
zeigen die Geschehnisse durchaus Parallelen zur unheilvollen
deutschen Geschichte, deren Wiederholung als Folge eines
unreflektierten Handels es zu verhindern gilt.
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